Notöffnungsgründe bei strom?

1 Antwort

Die an Dich gerichtete Nachricht ist Dir - schriftlich per E-Mail - zugegangen, aber untergegangen. Also Dein Problem. Daraus erwachsen Dir keine Ansprüche.

So wie ich das lese, bekommst Du am Montag bereits wieder Strom. Das ist vergleichsweise schnell. Das sich das beim beauftragen Unternehmen überschnitten hat, ist Pech und kann passieren.

Solange kannst Du Dir vielleicht mit einem Kabel zum Nachbarn behelfen oder das Wochenende woanders verbringen.


FM1998707 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 18:06

Kabel ist schon gelegt :D aber trotzdem vielen dan für dein sinnvolles nicht herab wertendes Kommentar werde das Montag nochmal mit nem Anwalt besprechen der meinte auch bei einer telefonberatung das die e Mail nicht rechtens ist sondern per Post kommen muss genauso wie 3 tage vorher ein brief kommen muss mal schauen was da raus kommt am montag

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lisaloge  30.08.2024, 18:09
@FM1998707

Spar' Dir eventuell das Geld für den Anwalt und schau' nochmals in den Vertrag mit dem Stromanbieter: Wenn es ein (heute üblicher) Online-Vertrag ist, reicht eine E-Mail auf jeden Fall aus.

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FM1998707 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 18:12
@lisaloge

Nein kein online Vertrag ganz normal grundversorger habe Anbieter daraufhin auch unverzüglich gewechselt gilt aber erst ab dem 17.9

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