Notar alleine beauftragen bei Kaufvertrag möglich?


01.09.2024, 19:01

Der Titel ist falsch: Er muss heißen: Notar alleine beauftragen möglich bei Kaufvertrag?

1 Antwort

Müssen beide Parteien für die Beauftragung erscheinen, oder genügt es, wenn das nur eine Partei (z.B. der Käufer) macht?

Beauftragen kann das jeder. Persönlich erscheint man dafür normalerweise nicht. Das geht auch per Telefon oder E-Mail. Das ist erst einmal eine ganz normale Dienstleistung. Jedoch muss beachtet werden, dass der Auftraggeber alleine für die Kosten haftet, sollte der Vertrag nicht zustande kommen.

Kann der Vertrag dann bei einem anderen Notar im Wohnort des Verkäufers gemeinschaftlich unterschrieben werden? Ist dieser Vorgang üblich?

Theoretisch ist es möglich den Entwurf des ersten Notars bei einem zweiten beurkunden zu lassen während beide Parteien anwesend sind. Bei normalen Kaufverträgen aber eher unüblich.

Klar, dass zur Unterschrift dann beide Parteien persönlich erscheinen…

Nein, das ist nicht erforderlich. Zumindest nicht die gleichzeitige Anwesenheit. Zwar soll der Notar darauf hinwirken, dass beide Parteien persönlich erscheinen, es ist aber durchaus möglich den Vertrag bei einem Notar nur durch eine Partei beurkunden zu lassen. Die andere Partei kann den Vertrag dann bei einem Notar ihrer Wahl genehmigen. Dann wird er wirksam. Dieses Vorgehen ist nicht ungewöhnlich.