Nikkah als heimlich Konvertierte?
As salam aleykum wa rahmatullahi wa barakathu, meine lieben Geschwister.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand sagen könnte, ob ich als heimlich Konvertierte Zeugen brauche bei der Nikkah?
1 Antwort
Du bist jetzt eine Muslima und deswegen gilt nun die Scharia. Ich wüsste gerade nicht sicher, ob es bei dir anders wäre.
Wichtigster Bestandteil der islamischen Eheschließung ist der Vertrag, der zwischen den beiden beteiligten Familien geschlossen wird. Die Braut handelt dabei in der Regel nicht selbstständig, sondern lässt sich durch ihren Vormund vertreten.
Die Eheschließung (aqd oder mithaq) kommt zustande, wenn vor zwei erwachsenen, in der Regel männlichen Zeugen, der Ehevertrag unterzeichnet wird und auch die Zeugen ihn unterschreiben. Die malikitische Rechtsschule fordert außerdem den Eintrag der Brautgabe in den Ehevertrag als Bedingung für seine Gültigkeit.
Die Braut kann, muss aber bei der Eheschließungszeremonie nicht anwesend sein, ihr rechtlicher Vertreter - in der Regel ihr Vater - wird dann den Ehevertrag für sie unterzeichnen (in Ägypten muss sie ab dem Alter von 21 Jahren selbst ihre Unterschrift leisten). (...)
Der Vormund einer Frau ist immer ein Mann; eine Frau kann für eine andere Frau und erst recht nicht für einen Mann eine Vormundschaft übernehmen.
Quelle: Frauen und die Scharia von Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann, S. 92
Man darf jedoch lügen, um sich zu schützen.
BelfastChild
25.09.2024, 22:39
@mariee1025
Richtig. Aber sie kann sich einen Ali suchen. Das kann auch ein Imam sein.
aber in ihren fall kann der vater nicht als rechtlicher vertreter da sein, da er (höchstwahrscheinlich) ein nicht-muslim ist und daher nicht alle kriterien erfüllt, um wali zu sein. daher kann der vater nicht bestimmen, ob sie heiraten darf oder nicht.