Nikkah als heimlich Konvertierte?

1 Antwort

Du bist jetzt eine Muslima und deswegen gilt nun die Scharia. Ich wüsste gerade nicht sicher, ob es bei dir anders wäre.

Wichtigster Bestandteil der islamischen Eheschließung ist der Vertrag, der zwischen den beiden beteiligten Familien geschlossen wird. Die Braut handelt dabei in der Regel nicht selbstständig, sondern lässt sich durch ihren Vormund vertreten.
Die Eheschließung (aqd oder mithaq) kommt zustande, wenn vor zwei erwachsenen, in der Regel männlichen Zeugen, der Ehevertrag unterzeichnet wird und auch die Zeugen ihn unterschreiben. Die malikitische Rechtsschule fordert außerdem den Eintrag der Brautgabe in den Ehevertrag als Bedingung für seine Gültigkeit.
Die Braut kann, muss aber bei der Eheschließungszeremonie nicht anwesend sein, ihr rechtlicher Vertreter - in der Regel ihr Vater - wird dann den Ehevertrag für sie unterzeichnen (in Ägypten muss sie ab dem Alter von 21 Jahren selbst ihre Unterschrift leisten). (...)
Der Vormund einer Frau ist immer ein Mann; eine Frau kann für eine andere Frau und erst recht nicht für einen Mann eine Vormundschaft übernehmen.

Quelle: Frauen und die Scharia von Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann, S. 92

Man darf jedoch lügen, um sich zu schützen.


mariee1025  25.09.2024, 13:23

aber in ihren fall kann der vater nicht als rechtlicher vertreter da sein, da er (höchstwahrscheinlich) ein nicht-muslim ist und daher nicht alle kriterien erfüllt, um wali zu sein. daher kann der vater nicht bestimmen, ob sie heiraten darf oder nicht.