Neue Wohnung eingezogen und Mängel festgestellt, die nicht mitgeteilt wurden, was tun?

3 Antworten

Einfach alle Mängel jetzt genau dokumentieren, damit man Dir später nicht Schäden anhängt, die Du nicht verursacht hast.

Hast Du nicht in Deinem Bekanntenkreis Leute, die solche Dinge reparieren können?

Mir hat ein Kumpel gut helfen können, dem ich dafür bei anderen Problemen helfen konnte, zum Beispiel bei der Korrespondenz mit einem Anwalt.

Du hast die Wohnung "wie gesehen" übernommen. Das bedeutet, du kannst für die Mängel keine Mietminderung ansetzen. Gibt es ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Dennoch ist der Vermieter nach § 535 BGB verpflichtet die Mängel zu besetigen, wenn du diese nachweislich meldest und Fristen zur Beseitung setzst.

Werden die Fristen überschritten oder nicht beachtet, dann ist der Vermieter im Verzug. Dann könntest du nach § 536a BGB eine Ersatzvornahme veranlassen und deren Kosten nach §556b BGB gegen die Miete aufrechnen.

Kleinreparaturen, falls vereinbart, müsstest du aber selbst bezahlen.

Ein Großteil deiner Beschreibung sind ja wirklich offene Mängel, für deren vorherige Prüfung du verantwortlich warst. Bei Besichtigung kriegt man mit, dass eine Kloschüssel locker ist, die Duschkabine nicht aufzuschieben ist und dass kein Anschluss für eine Waschmaschine da ist. Die andere Sachen fallen realistisch unter Kleinstreparaturen, für die idR der Mieter verantwortlich ist (wackliger Wasserhahn, Duschschlauch)

Wofür die Vermietung aber zuständig ist, ist wirklich dass du regulär Wasser aus den Hähnen kriegen würdest-

Küche = leider dein Problem wenn sie nur drinnen war und kein Mietgegenstand ist. Und wenn sogar in der Übernahme steht, dass du die Küche trotz undichten Abflusses übernimmst, wie soll man dir dann helfen?

Du kannst trotzdem mal versuchen dich beim Mieterverein beraten zu lassen, dauert aber halt leider (oder vielleicht kriegst du einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt). Ganz viele deiner gelisteten Punkte sind aber einfach nur eines : Bitteres Lehrgeld.