Nebenkostenabrechnung von vor 1 Jahr erhalten?

6 Antworten

Klingt etwas abenteuerlich.

Mal der Reihe nach:

Es ist richtig, dass man die Betriebskostenabrechnung erst nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes bekommt, auch wenn man im Laufe des Jahre ausgezogen ist.

In der Abrechnung werden selbstverständlich alle Kosten des Abrechnungszeitraumes berücksichtigt. Egal wann die Kosten im Jahr angefallen sind. Auch wenn man da schon ausgezogen war.

Wenn die Heizkostenverteiler abgelesen wurden und diese Werte in der Abrechnung verwendet wurden, ist daran erstmal nichts falsches.

Das 30% nach m² abgerechnet werden ist auch so vorgeschrieben in der Heizkostenverordnung. Ist also korrekt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
"Abrechnungszeitraum" vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
"Tatsächlicher Nutzungszeitraum" vom 01.01.2023 bis 31.01.2023, also nur der Januar.

Das ist in jedem Fall zulässig. Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr; der unterjährige Auszug ändert nichts daran, dass der VM die NK Abrechnung spätestens 12 Monate nach dem Ende der Abrechnungszeitraums vorlegen muss. Diese Frist ist hier leicht eingehalten.

Wir haben unsere Warmmiete bereits längst bezahlt gehabt. Das ist scheinbar einfach eine Nachzahlung, wenn ich es richtig verstanden habe.

Ggfs. ja; schließlich werden viele Positionen nur einmal im Jahr fällig, und dann im Rahmen der NK Abrechnung entsprechend umgelegt.

Es sind die gesamten Heizkosten des Wohngebäudes (Groß, insg. 18 Wohnungen) einberechnet und dann auf jeden verteilt worden.

Korrekt.

Außerdem unter Betriebskosten dann Sachen gelistet wie, Hauswart, Gebäudereinigung, Winterdienst, Rauchwarnmelder, Mülldienst, Heizungswartung etc.

Korrekt.

Wieso werden dann alle Heizkosten des gesamten Gebäudes zusammengerechnet und dann auf jeden einzelnen (auf Quadratmeter) verteilt, wenn es eigene Zähler gibt?

Weil der Gesetzgeber das u.a. so vorschreibt. Da Wärme nunmal nach oben steigt, heizen die oberen Geschosse anteilsmäßig eher weniger, die unteren dafür umso mehr. Auch die Zahl der Personen je Einheit spielt hier übrigens eine Rolle.


Elektroheizer  23.09.2024, 15:15

"Auch die Zahl der Personen je Einheit spielt hier übrigens eine Rolle"

Ja welche denn? Weder in der Betriebskosten- noch Heizkostenverordnung steht was von Personenzahl.

Elektroheizer  23.09.2024, 15:20
@FordPrefect

Ja könnte man machen, aber wer tut sich sowas noch an? Da ist der Streit doch vorprogrammiert. "Da die Müller hat immer Besuch und da oben die haben ein Baby bekommen und ich bin selbst fast nie da..."

FordPrefect  23.09.2024, 15:21
@Elektroheizer

*achselzuck*
Du glaubst gar nicht, wieviele WEG sich daran mit Hingabe aufhängen jedes Jahr.

Elektroheizer  23.09.2024, 15:25
@FordPrefect

Zumindest bei den Heiz- und Warmwasserkosten ist das nicht zulässig. Bei Müll könnte man das machen. Aber wer will das in größeren Wohnanlagen überwachen?

Daher sagt die Betriebskostenverordnung eindeutig Verteilschlüssel nach Fläche. Punkt. Man kann zwar was anderes im Mietvertrag vereinbaren, aber das ist Murks.

Heizkosten müssen nach Verbrauch und Umlage nach 30:70 oder 50:50 berechnet werden. Siehe Heizkostenverordnung. Diese Abrechnung kann nur für den Nutzungszeitraum gelten. Nach m² Wfl. abzurechnen wäre in diesem Fall unzulässig.

Fazit : Der Kstenrechung ist zu widersprechen.


MertIs  23.09.2024, 15:16

Ich bezweifel stark dass hier nur nach m² abgerechnet wurde, das wäre ja schon sehr kurios. Bestimmt wurde ein Verbrauchsanteil berücksichtigt nur der FS ist mit der Abrechnung überfordert. Wäre mein Tipp jedenfalls. Immerhin denkt er ja auch für das ganze Jahr zu zahlen obowhl ausdrücklich nur Januar abgerechnet wurde.

" Tatsächlicher Nutzungszeitraum" vom 01.01.2023 bis 31.01.2023, also nur der Januar.

Das ergibt ja eigentlich nur dann Sinn, wenn ihr Ende Januar ausgezoge seit, sonst ist das irgendwie unsinnig.

Wir haben unsere Warmmiete bereits längst bezahlt gehabt.

Das hat damit ncihts zu tun. Bei der Warmmiete zahlt man ja die geschätzten Nebenkosten. Die tatsächlichen müssen ja trotzdem abgerechnet werden.

Es sind die gesamten Heizkosten des Wohngebäudes (Groß, insg. 18 Wohnungen) einberechnet und dann auf jeden verteilt worden.

Joa ist üblich. Also zum Teil (mind 50% glaub ich?) müssen verbrauchsabhängig verrechnet werden. Der Rest wird pauschal verteilt. Ich gehe mal stark davon aus dass es auch nen verbrauchsabhängigen Anteil gab.

Außerdem unter Betriebskosten dann Sachen gelistet wie, Hauswart, Gebäudereinigung, Winterdienst, Rauchwarnmelder, Mülldienst, Heizungswartung etc.

Völlig normal und üblich. Sind halt umlagefähige Kosten.

Was ich merkwürdig finde ist, dass wir ja auf all unseren Heizkörpern eigene kleine Zähler haben

Joa die sind halt für den verbrauchsabhängigen Anteil.

Vor allem wir haben nur im Januar dort gewohnt, warum zahlen wir auch die restlichen Monate??

Hä? Steht doch ganz oben dass nur Januar abgerechnet wurde?!

Das wirkt für mich wie ein Betrugsversuch, um mehr Geld rauszuknöpfen.

Mit Verlaub, aber einer Firma Betrug zu unterstellen weil du mit der Abrechnung irgendwie nicht klar kommst finde ich dreist. ABer wenn du der Meinung bist, kannst du dich ja an z.B. den Mieterbund wenden.

die endgültige Abrechnung kann erst im Folgejahr stattfinden und auch in Rechnung gestellt werden.