Nachbar wollte in seiner Wut den großen Baum im Garten einfach so mit seiner Kettensäge umschneiden. Sollte man dies jetzt dem Vermieter melden?

6 Antworten

Mieter sind keine Eigentuemer, deshalb mit dem Vermieter klaeren, wie wertvoll fuer ihn persoenlich der Baum ist.

Je nach Baumart und Groesse koennen Gemeinden eine Baumschutzsatzung haben, die einer Faellung entgegen steht.

Durch fachlich qualifizierte Pflege kann die Kronengroesse reduziert werden, Baumart individuell abhaengig.

Unabhaengig davon sollte der Baum vor den Schnittarbeiten auf Stand- und Bruchsicherheit geprueft werden.

Was sagt denn der Vermieter dazu? Und die restlichen Parteien?

Sieht der Vermieter keinen Handlungsbedarf? Ist es dem Rest sonnig genug oder wollt ihr den Baum zumindest beschnitten haben?

Ich würde vielleicht nochmal mit dem Nachbarn reden und dann gemeinsam zum Vermieter gehen, falls das irgendwie möglich ist. Beim Fällen des Baumes kann es ja womöglich sein, dass der Vermieter auf dumme Ideen kommt, die Geld kosten und die er dann auf alle Mieter im Haus umschlagen könnte, zumal Bäume, ab einer gewissen Größe, so glaube ich, auch gar nicht einfach so gefällt werden dürfen.

ab Mittag den ganzen Garten beschattet, und man dann keine Sonne mehr abbekommt.

Dann muss man den Baum nicht ermorden, man kann Äste amputieren.

Besonders im Hochsommer sollte doch ein (halb)schattiges Plätzchen wertvoll sein.

Das kann sehr teuer werden, denn ohne Genehmigung dar man keinen Baum einfach fällen

FKKoldie46

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung