Mutterschaftsgeld und Elterngeld über den Vater?


31.08.2024, 12:53

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Ergänzung: Im Familienportal habe ich Folgendes zum Thema gelesen, verstehe aber auch nicht, was damit gemeint wird, dass die Mutterschaftsleistungen auf das Elterngeld der Mutter, aber nicht auf das des Vaters angerechnet werden kann. Auch das mit dem einen Monat verstehe ich nicht. Bedeutet das jetzt, dass der Vater frühestens ab einem Monat nach der Geburt Elterngeld bekommen kann, falls er es durchgehend bekommen möchte? Sonst wären es ja zwei Monate gleichzeitig, wenn die Mutter Mutterschaftsleistungen bekommt...

Kann ich als Vater Elterngeld bekommen, während die Mutter in Mutterschutz ist?

Ja. Allerdings gilt für Eltern von Kindern, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, die Einschränkung, dass nur für einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes gleichzeitig Basiselterngeld bezogen werden kann. Mehr dazu erfahren Sie unter Was ist neu für Geburten ab 1. April 2024 beim Elterngeld?

Wann Sie als Vater Elterngeld beanspruchen, ist nicht abhängig vom Mutterschutz. Sie können also zum Beispiel einen Monat Basiselterngeld oder zwei Monate ElterngeldPlus auch während des Mutterschutzes beanspruchen. In diesem Fall bekommt die Mutter in dieser Zeit normalerweise Mutterschaftsleistungen und Sie bekommen Elterngeld. Die Mutterschaftsleistungen werden bei Ihnen auch nicht auf das Elterngeld angerechnet, sondern nur auf das Elterngeld der Mutter.

Quelle: Kann ich Elterngeld und Mutterschaftsleistungen bekommen? | Familienportal des Bundes

2 Antworten

Also: als Paar hat man ZUSAMMEN Anspruch auf maximal 14 Monate ElterngeldBasis, wenn man diese mindestens im Verhältnis 12:2 aufteilt.

Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsleistungen bezieht, gelten als ElterngeldBasis-Monate. (§ 4 Abs. 4 BEEG). Immer.

Bedeutet: es verbleiben der Mutter 10 weitere Monate ElterngeldBasis, die sie mit ElterngeldPlus auf maximal 20 Monate ausdehnen kann. ElterngeldPlus beträgt die Hälfte vom ElterngeldBasis, aber man bekommt es doppelt so lange.

Für Kinder, die nach dem 01.04.2024 geboren sind, gilt, dass die Eltern nur einen Monat gleichzeitig ElterngeldBasis beziehen dürfen.

Wenn also der Vater während der ersten zwei Lebensmonate des Kindes Elternzeit nehmen möchte, kann er nur einen Monat ElterngeldBasis beziehen. Im zweiten Monat könnte er dann ElterngeldPlus beziehen oder gar nichts.

Problem: um überhaupt Anspruch auf die Partnermonate zu haben, MUSS er ja mindestens zwei Monate ElterngeldBasis beziehen. Würde er nur einen Monat ElterngeldBasis beziehen, würde sich der Anspruch der Mutter entsprechend um einen Monat verringern.

Mögliche Lösungen:

1. Der Vater verzichtet komplett auf Elterngeld (und nimmt nach der Geburt unbezahlt Elternzeit).

2. Der Vater nimmt nach der Geburt drei Monate Elternzeit und bezieht einen Monat lang ElterngeldBasis und zwei Monate ElterngeldPlus.

3. Der Vater nimmt nach der Geburt einen Monat Elternzeit, und bezieht ElterngeldBasis. Wenn der Elterngeldbezug der Mutter nach 12 Monaten endet, nimmt der Vater im 13. Lebensmonat nochmal Elternzeit und bezieht den zweiten Monat ElterngeldBasis. 

Denkbar sind natürlich viele weitere Kombinationen, abhängig davon, wie lang der Vater Elternzeit nehmen will. 


KathaHohenfels 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 18:06

Vielen Dank für die Antwort. Welche Kombinationen wären denn möglich (Mutterschutzleistungen + Elterngeld), wenn der Vater maximal lange Elternzeit nehmen/Elterngeld bekommen möchte?

Wenn ich das richtig verstanden habe, darf die Mutter ja 2 Monate nach der Geburt gar nicht arbeiten, aber gleichzeitig Elterngeld beziehen darf man nur einen Monat lang. Sagen wir, in den zwei Monaten nach der Geburt geht die Mutter in Mutterschutz und bekommt Mutterschutzleistungen. Kann der Vater dann während beider Monate Elterngeld erhalten? Vermutlich nicht, oder?

Elli113  01.09.2024, 20:39
@KathaHohenfels
Kann der Vater dann während beider Monate Elterngeld erhalten

Ja. Beim gleichzeitigen Bezug geht es nur um das ElterngeldBasis. Der Vater könnte aber auch ElterngeldPlus beantragen, das geht.

wenn der Vater maximal lange Elternzeit nehmen/Elterngeld bekommen möchte

Ganz einfach: die Mutter hat in den zwei Monaten nach der Geburt ElterngeldBasis, bzw eben Mutterschaftsleistungen.

Der Vater kann ab Geburt insgesamt 24 Monate ElterngeldPlus beziehen und dann können beide Elternteile noch vier Monate Partnerschaftsbonus anhängen, wenn beide in dieser Zeit mindestens 24 und maximal 32 Stunden erwerbstätig sind.

Ich habe mir das alles im Detail nicht durchgelesen.

Das Mutterschaftsgeld steht ausschließlich der Mutter zu und deckt die Mutterschutzfrist ab.

Die Elternzeit der Mutter beginnt sofern von der Mutter beantragt nach Ende Mutterschutz.

Das Elterngeld wird danach berechnet wer (Mutter oder Vater).wann Elternzeit beantragt.

Versuche doch hier verschiedene Konstellationen durchzurechnen

https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner/elterngeldrechner


KathaHohenfels 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 18:07

Ich habe dort schon durchgerechnet, weiß leider nur nicht, wie ich das mit dem Mutterschutz kombinieren soll, da die Mutter ja 2 Monate nach der Geburt nicht arbeiten DARF, in meinem Fall jedoch der Vater eigentlich Elternzeit nehmen + Elterngeld bekommen soll.