Muss/Kann ich alleine (ohne Anwalt im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren klagen?

1 Antwort

Wenn es Dir im Moment nur um die Untrbringung geht, dann ist dagegen sofortige Beschwerde nach § 284 III FamFG möglich, das aber hast Du ja bereits getan.

Im übrigen kannst Du Dir einen Verfahrenspfleger vom Familiengericht bestellen oder auch selbst klagen.