Muss mein Vater weiterhin unterhalt bezahlen wenn ich arbeite?
Ich habe überlegt einen Nebenjob anzufangen, um mein Taschengeld zu verbessern. Wie wirkt sich das auf den Unterhalt aus? Ich bin 16 Jahre alt und gehe noch zur Schule.
4 Antworten
In der Regel wird ein Schülerjob als überobligatorisch bewertet, solange es tatsächlich nur auf die Aufbesserung des Taschengeldes geht.
Allerdings kann auch eine Anrechnung stattfinden, wenn es über eine bestimmte Summe hinaus geht. Mittlerweile könnte man ja theoretisch bereits 538 EUR als Minijob hinzuverdienen.
Hier wäre wohl folgende Anrechnung möglich: 50 EUR bleiben abzugsfrei wegen der Aufwendungen. Daneben bleiben nochmals 200 EUR frei. Der Rest wird durch 2 geteilt (jeweils einmal dem Vater und einmal der Mutter zugerechnet, da u18). Somit wäre es ein Anrechnungsbetrag in Höhe von 144 EUR.
Wenn es sich allerdings um einen Schülerjob handelt, der nur in den Ferien gemacht wird, bleibt der in Regel anrechnungsfrei.
Ebenso, wenn der Mindestunterhalt nicht erbracht wird.
Aber es ist und bleibt immer eine Einzelfallbetrachtung!
Rede mit deinem Vater darüber, dann herrscht Klarheit!
Taschengeld, Einnahmen aus Ferienjobs oder Geldgeschenke von Verwandten werden auf den Unterhalt nicht angerechnet.
Der Unterhalt den dein Vater bezahlen muss wird auf Basis seines und nicht deines Einkommens berechnet. D.h. ja, er muss dir dann weiterhin Unterhalt bezahlen.
Jein... es kommt auf den Einzelfall an und darauf, ob der Schülerjob nur in den Ferien gemacht wird und ob er darüber hinaus geht das Taschengeld aufzubessern.
Macht das minderjährige Kind eine Ausbildung und erzielte dort ein Einkommen, so ist dieses auf den Tabellenunterhalt der Düsseldorfer Tabelle hälftig auf beide Elternteile zu verteilen, mindert also die Unterhaltsverpflichtung des zahlungspflichtigen Elternteils grundsätzlich um die Hälfte.
Ja. Mir ist das klar. Deine Antwort suggeriert aber, dass es nie gemindert wird.
Eigeneinkommen u18 ist hälftig anrechenbar. Aber auf beide Eltern.
Wenn du 400 verdienst, kann dein Vater seinen Unterhalt um 100€ kürzen und deine Mutter kann diesen Anteil plus ihren Anteil von ebenfalls 100 € von dir zur Haushaltsführung verlangen.
Muss er den gleichen Betrag bezahlen? Oder wird der Betrag durch mein Einkommen verringert?