Muss man zu einer Vernehmung bei der Polizei?

4 Antworten

  1. Nein du musst da nicht hin.
  2. Du bist von einer dritten Person angestiftet worden, die der Redelsführer ist.
  3. Diebstahl scheidet aus, wenn der Täter ein umhängendes Kleidungsstück anhatte, das er nicht einfach fallen lassen oder ausziehen konnte (Quelle: SK-Günther zu §252 Rdn. 20). Anders ist es, wenn er sich der Tasche ohne Weiteres entledigen hätte können (OLG Köln NStZ 2005, 448; dazu Kundlich JuS 2005, 1053).
  4. Die Unterschrift im Supermarkt wurde von Mitarbeitern des Marktes erpresst und erfolgte nicht frewillig, zudem bist du unter 18 Jahre alt.
  5. Geh zu einem Fachanwalt für Strafrecht und zeig ihm das hier.

Truenow74523323 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 16:31

Muss oder kann die Person die den ganzen Vorfall beobachtet hat bei der Vernehmung da sein ?

LeWoltaire  23.09.2024, 16:34
@Truenow74523323

Man geht nicht zu so einer Vernehmung. Der Zeuge wird vor Gericht geladen. Der Anwalt reißt deinem Kumpel der dich angestiftet hat dem Popo auf. Du kommst da mit Anwalt heil raus. Der Anwalt wird Akteneinsicht bei der Polizei beantragen und sich alles vom Supermarkt schicken lassen, was sie haben. Das wird am Ende dann fallengelassen.

Truenow74523323 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 18:29
@LeWoltaire

Perfekt Danke für die Hilfe.ich habe meinen Kollegen wegen Anstiftung angezeigt,mein Anwalt meinte das ich da seh es wahrscheinlich ohne Probleme wieder rauskomme.Nochmal danke für die Hilfe ohne deine Anmerkungen hätte ich ihn nicht mal angezeigt da ich es am Anfang für unnötigen Stress hielt.

Nein, zu einer polizeilichen Vernehmung musst du als Beschuldigter nicht erscheinen. Bindend sind für dich nur Ladungen der StA und des Amtsgerichts. Generell ist von einer mündlichen Aussage bei der Polizei auch stets abzuraten.

Du bist minderjährig, insofern solltest du dich bitte an deine Sorgeberechtigten wenden und gemeinsam mit diesen das weitere Vorgehen besprechen. Je nachdem, was du konkret unterschrieben hast, könnte man sich hier bspw. überlegen, ob du per Einlassung gegenüber der StA ein Geständnis ablegst und man eine Einstellung anregt (§ 45 JGG).

Was in deinem konkreten Fall das beste Vorgehen ist, lässt sich aus der Ferne aber nicht abschließend beurteilen. Wie bereits gesagt: sprich bitte mit deinen Sorgeberechtigten.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Truenow74523323 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 15:05

Steht das auch im Brief das es freiwillig ist?(Weiß nicht wo mein Vater den Brief hin hat)

ruhrgur  23.09.2024, 15:21
@Truenow74523323

Nein, das steht dort i. d. R. nicht explizit. Zum Erscheinen verpflichtet ist der Beschuldigte aber, wie bereits gesagt, nur auf Ladung der StA (§ 163a III 1 StPO).

Truenow74523323 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 15:30
@ruhrgur

Hat das irgendwelche Konsequenzen wenn ich da nicht hingehe

ruhrgur  23.09.2024, 15:32
@Truenow74523323

Nein. Du bzw. deine gesetzlichen Vertreter sollten aber entsprechend mitteilen, dass du dich vorerst zur Sache nicht einlassen wirst, anderenfalls denkt man ggf., du hättest die Ladung nicht erhalten oder den Termin einfach vergessen. Eine (schriftliche) Einlassung ist in diesem Fall, da eine Einstellung in Betracht kommt und du bereits gegenüber einem Dritten die Tat zugegeben hast, aber sinnvoll.

Wie ich bereits sagte, hier seist du angehalten, dich an deine Sorgeberechtigten zu wenden. Gemeinsam könnt ihr entscheiden, ob ihr Akteneinsicht beantragen, einen Verteidiger benennen oder auch direkt eigenständig eine Einlassung abgeben wollt (in letzterem Fall wie gesagt schriftlich an die StA).

Truenow74523323 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 16:30
@ruhrgur

letzte Frage:muss oder kann der Zeuge bei der Vernehmung da sein ?

ruhrgur  23.09.2024, 17:10
@Truenow74523323

Eine Zeuge hat einer Ladung folge zu leisten, wenn diese von der StA beauftragt ist (§ 163 III 1 StPO). Sofern aber nicht bspw. eine Gegenüberstellung stattfinden soll, sind Zeugen nicht zeitgleich mit dem Beschuldigten vorgeladen.

Truenow74523323 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 18:30
@ruhrgur

Danke für die Hilfe.Wir sind zum Schluss hingegangen und es hat sich zu meinem Vorteil entwickelt.Ach ja und die Person die mich was unterschreiben lassen hat hat jz auch ordentlichen Stress :)

Hatte auch schon drei vorladungen.

Du musst dahin wenn es von einem Staatsanwalt angefordert wurde.

Sonst nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Truenow74523323 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 15:02

Steht das auch im Brief das es freiwillig ist?

RechtBillig  23.09.2024, 15:08
@Truenow74523323

Im Brief steht, wenn es von der Staatsanwaltschaft angefordert wurde, hat epischdocc aber schon geschrieben.

Hi.

Du musst der Einladung nicht folgen.

Selbst wenn du nichts zugegeben hättest, musst du einer solchen Einladung generell nicht folgen.

Du brauchst auch generell nichts unterschreiben oder eine Aussage zu irgendwas zu machen - wenn du Beschuldigter bist


Truenow74523323 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 15:01

Steht das auch im Brief das es freiwillig ist

RechtBillig  23.09.2024, 15:14
@Truenow74523323

Mach dir keinen Stress. Niemand wird dir den Kopf abreißen :) Es kommt gut, wenn man seine Tat bereut. Das kann natürlich niemand wissen, wenn du nirgendwo hingehst. Wenn du nicht zum Termin willst, kannst du zumindest einen Brief schreiben.

Ansonsten, wie gesagt, einfach in dich gehen und daraus lernen, und den Rest kommen lassen.