Muss man Unterhaltsvorschuss bei Beziehung zurückzahlen?

3 Antworten

Der Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist ausgeschlossen, wenn: a) beide Elternteile zusammen leben, wobei ein Zusammenleben im Sinne des UVG bereits vorliegt, wenn die Eltern in einer Art und Weise Kontakt haben, dass von einer faktisch vollständigen Familie auszugehen ist, z.B. wenn sie eine Beziehung miteinander führen.

https://www.obk.de/imperia/md/content/cms200/aktuelles/amt_51/51_merkblatt_uvg.pdf

Und genau das hatten sie ja für 4 Wochen: eine Beziehung!

Also gibt sie den Zeitraum von diesen 4 Wochen an und sollte sie da Unterhaltsvorschuss erhalten haben, dann zahlt sie den zurück.

Was sollte das also für eine Rolle spielen, dass er noch verheiratet war oder man nicht zusammen lebte.

Unterhaltsvorschuss ist an Bedingungen geknüpft! Sind die nicht erfüllt, zahlt man zurück!


Gabby24 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 13:52

Danke mehr wollte ich auch nicht wissen, werde es so weiter geben danke

wie soll sie jetzt vorgehen?

Der Forderung des Unterhaltsvorschusses nachkommen oder im Zweifel die Summen zurückzahlen. Keine Ahnung was es daran nicht zu verstehen gibt.

Dabei wurde ihr jetzt aber mit Rückzahlung gedroht und sie müsse genau angeben wie lange sie mit ihm zusammen war.

und nachdem sie erneut mit dem Kindsvater eine Beziehung eingegangen ist, entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvordchuss. Überzahlungen sind zu erstatten.

Was bleibt - schildere dem JA die Zeit Eurer Beziehung und in welchem Umfang sie gelebt wurde.


Gabby24 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 12:36

Was heißt im welchem Umfang?
er hat ne einenge Wohung, sie ebenfalls mit einer Entfernung von 120 km.
sie ist mit dem Kind immer zu dem Vogel gefahren an Wochenenden, und das war’s. Geschlafen haben die beiden immer beim großen Bruder in der selben Stadt, weil die Wohnung vom Vater eine dreckshalde ist.