Muss man nach der Fsj kündigung noch eine gewisse zeit weiter arbeiten?

2 Antworten

Grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). Das bedeutet, dass du nach deiner Kündigung noch einen Monat weiter arbeiten müsstest. Es ist jedoch möglich, dass du mit deinem Träger eine andere Regelung vereinbaren kannst, z.B. eine verkürzte Kündigungsfrist. Es ist wichtig, dass du dich mit deinem Träger in Verbindung setzt und die Möglichkeiten besprichst.

Hallo,

Beim Freiwilligendienst ist grundsätzlich eine ordentliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zur Mitte oder zum Ende des Monats üblich. Zudem gibt es üblicherweise eine Probezeit von 4 bis 6 Wochen mit einer Frist von zum Beispiel 2 Wochen. Die genauen Fristen kannst du einfach in deiner Vereinbarung nachlesen.

Unabhängig von der einseitigen Kündigung kann zwischen allen Beteiligten, also Träger, Einsatzstelle und dir, eine Auflösungsvereinbarung getroffen werden. Diese Auflösung ist dann auch ohne Frist, also sofort, möglich.

Sprich einfach mit deiner Einsatzstelle oder dem Träger und ihr werdet sicher eine gute Lösung finden.