Muss man für ein Gewerbe im Ausland einen Sitz im Ausland haben?

1 Antwort

Wenn Du in Deutschland Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast, dann bist Du hier unbeschränkt steuerpflichtig. Einkommen, was in einem anderen Staat erzielt wird, ist dann grundsätzlich in beiden Staaten zu besteuern. Da eine Doppelbesteuerung jedoch vermieden werden soll, gibt es zwei grundlegende Formen, diese Doppelbesteuerung abzuwenden. Welche angewendet wird, richtet sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Welche Voraussetzungen Du im anderen Staat erfüllen musst, um dort legal Geschäfte zu machen, richtet sich nach den dortigen Bestimmungen. Das wird Dir hier kaum jemand sagen können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.