Muss man einen Zweitwohnsitz bei Versicherungen und Banken angeben?
Hallo,
Ich habe einen zweitwohnsitz, bin aber noch sehr Regelmäßig bei meinen Eltern. (Ich habe meine Wohnung als zweitwohnsitz angemeldet)
Muss ich nun den Versicherungen(die noch über Mama laufen), der Bank, meinem Arbeitgeber und der Hochschule meinen zweiten Wohnsitzt mitteilen? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Verpflichtungen? (Ich bin wirklich mindestens Wöchentlich bei meinen Eltern postalisch erreichbar)
Ich würde es eher nicht tun, damit ich nicht selber in den Briefkasten kucken muss, sondern Mama mir erstmal weiterhin alles wichtige ins Zimmer legt. Außerdem habe ich eigendlich keine Lust die alle zu kontaktieren...Ich bin halt faul
Meine Eltern habe ich schon gefragt, die waren aber auch der Meinung, dass ich keinen zweiten Wohnsitz oder GEZ anmelden muss...
1 Antwort
Egal ob Banken, Versicherungen und/oder Arbeitgeber, der Zweitwohnsitz muss dort nicht gemeldet werden. Ich habe vor meinem Zweitwohnsitz außerhalb der EU dennoch vorsorglich zumindest bei meiner Hausbank mal nachgefragt. Denen war es relativ egal und das meiste an Schriftverkehr ohnehin längst digital abläuft.
Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, den Zweitwohnsitz direkt bei der Versicherung oder dem Arbeitgeber zu melden. Lediglich bei Hausratsversicherungen sollte der Zweitwohnsitz aufgenommen werden. Zumindest wenn man in der Zweitwohnung wertvolle Gegenstände aufbewahrt und diese mitversichern möchte.
Der Rundfunkbeitrag müsste eigentlich für den Zweitwohnsitz bezahlt werden, wobei man sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 durch stellen eines Befreiungsantrag davon befreien lassen kann. Zumindest in den Fällen, wenn man schon für den eigentlichen Hauptwohnsitz den Rundfunkbeitrag bezahlt.