Muss man einen Zweitwohnsitz bei Versicherungen und Banken angeben?

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Egal ob Banken, Versicherungen und/oder Arbeitgeber, der Zweitwohnsitz muss dort nicht gemeldet werden. Ich habe vor meinem Zweitwohnsitz außerhalb der EU dennoch vorsorglich zumindest bei meiner Hausbank mal nachgefragt. Denen war es relativ egal und das meiste an Schriftverkehr ohnehin längst digital abläuft.

Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, den Zweitwohnsitz direkt bei der Versicherung oder dem Arbeitgeber zu melden. Lediglich bei Hausratsversicherungen sollte der Zweitwohnsitz aufgenommen werden. Zumindest wenn man in der Zweitwohnung wertvolle Gegenstände aufbewahrt und diese mitversichern möchte.

Der Rundfunkbeitrag müsste eigentlich für den Zweitwohnsitz bezahlt werden, wobei man sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 durch stellen eines Befreiungsantrag davon befreien lassen kann. Zumindest in den Fällen, wenn man schon für den eigentlichen Hauptwohnsitz den Rundfunkbeitrag bezahlt.