Muss man einen Zeugenfragebogen ausfüllen?
Wenn man einen Zeugenfragebogen von der Polizei erhält, es geht um Körperverletzung, ist man dann verpflichtet diesen auszufüllen? Was passiert wenn man diesen ignoriert? Und wird das Verfahren automatisch eingestellt wenn man nicht drauf antwortet?
2 Antworten
Wenn der Beschludigte kein naher Verwandter ist, bist Du vollumfänglich zur Aussage verpflichtet. Ausnahme wäre, wenn Du dich mit der Aussage selber belasten würdest. Sollte das nur in Teilen der Fall sein mußt Du zu den anderen Teilen natürlich aussagen. Du bekommst noch einmal eine Aufforderung zu einer persönlichen Aussage, erscheinst du da auch nicht, erfolgt Zwangsvorführung durch die Polizei. Verweigerst Du die Zeugenaussage dennoch, kann es über Odrnungsgelder bis zur Erzwingungshaft kommen, diese kann bis maximal sechs Monate ausgedehnt werden.
Als Zeuge muss man IMMER aussagen, was Du meinst ist wenn man als Beschuldigter befragt wird.
Ein Beschuldigter muss niemals zur Aussage bei der Polizei erscheinen (nur zur ED-Behandlung nach 81b(1) StPO), ein Zeuge nur, wenn die Vorladung auf staatsanwaltlicher Anordnung beruht.
Das war weder von der Fragestellung her als Antwort gefordert. Mir ist wehr wohl bewut das man als Beschuildigter bei der Polizei keine Aussage machen, noch das man dort auf deren Einladung überhaupt erscheinen muß. Der FS ist aber ZEUGE und nicht Beschuldigter. Deshalb ist deine Anmerkung fehl am Platz.
Nein.
Sofern Du kein Zeugnisverweigerungsrecht hast, kannst Du zur Aussage gezwungen werden.
Das Ganze gilt natürlich nur bei staatsanwaltschaftlicher Anordnung der polizeilichen Vorladung bzw. Vorladung zur Staatsanwaltschaft.