Muss man einen Zeugenfragebogen ausfüllen?

2 Antworten

Wenn der Beschludigte kein naher Verwandter ist, bist Du vollumfänglich zur Aussage verpflichtet. Ausnahme wäre, wenn Du dich mit der Aussage selber belasten würdest. Sollte das nur in Teilen der Fall sein mußt Du zu den anderen Teilen natürlich aussagen. Du bekommst noch einmal eine Aufforderung zu einer persönlichen Aussage, erscheinst du da auch nicht, erfolgt Zwangsvorführung durch die Polizei. Verweigerst Du die Zeugenaussage dennoch, kann es über Odrnungsgelder bis zur Erzwingungshaft kommen, diese kann bis maximal sechs Monate ausgedehnt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit

superseegers  03.09.2024, 20:21

Das Ganze gilt natürlich nur bei staatsanwaltschaftlicher Anordnung der polizeilichen Vorladung bzw. Vorladung zur Staatsanwaltschaft.

ZuumZuum  04.09.2024, 08:58
@superseegers

Als Zeuge muss man IMMER aussagen, was Du meinst ist wenn man als Beschuldigter befragt wird.

superseegers  04.09.2024, 10:48
@ZuumZuum

Ein Beschuldigter muss niemals zur Aussage bei der Polizei erscheinen (nur zur ED-Behandlung nach 81b(1) StPO), ein Zeuge nur, wenn die Vorladung auf staatsanwaltlicher Anordnung beruht.

ZuumZuum  04.09.2024, 10:57
@superseegers

Das war weder von der Fragestellung her als Antwort gefordert. Mir ist wehr wohl bewut das man als Beschuildigter bei der Polizei keine Aussage machen, noch das man dort auf deren Einladung überhaupt erscheinen muß. Der FS ist aber ZEUGE und nicht Beschuldigter. Deshalb ist deine Anmerkung fehl am Platz.

Nein.

Sofern Du kein Zeugnisverweigerungsrecht hast, kannst Du zur Aussage gezwungen werden.

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