Muss man einen Verlust in der Steuererklärung angeben?
Wenn man ein Einzelunternehmen gegründet hat und einen Verlust gemacht hat, muss man den dann in der Steuererklärung angeben?
3 Antworten
Da die Grundlagen, die zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens dienen, wahrheitsgemäß erklärt werden müssen, muss demzufolge auch ein Verlust erklärt werden.
Es gibt ja aber auch absolut keinen Grund, weshalb ein Verlust verschwiegen werden sollte, schließlich mindert er das zu versteuernde Einkommen. Ob das FA den Verlust ohne weiteres anerkennt oder ihn ggf. vorläufig anerkennt, wird im Einzelfall zu entscheiden sein.
Ich bestehe auf "gesetzlicher Verpflichtung". Aber ja, da die Abweichung zu eigenen Ungunsten ist, wird es nicht sanktioniert.
nein, muss man nicht.
Aber das fA wird nachfragen, ie hoch der Gewinn/Verlust ist, das muss man zumindest in einem Zweizeiler erklären.
Man wäre aber schön blöd, wenn man den Verlust nicht erklären würde.
Ich sehe keinen vernünftigen Grund dafür, einen Verlust zu verschweigen, es sei denn, man möchte mehr Steuern zahlen.
> muss demzufolge auch ein Verlust erklärt werden.
Das zu unterlassen führt aber IMO zu keiner Sanktion. Ist also eher eine moralische Verpflichtung.