Muss man bei Selbstanzeige Steuerhinterziehung in den Knast?
Muss man bei einer korrekten Selbstanzeige für Steuerhinterziehung von 500 Millionen EUro in den Knast? Also stimmt es das man nicht in den Knast muss egal um welche Höhe es sich handelt?
3 Antworten
Eine Selbstanzeige wirkt sich zwar strafmildernd aus, aber Schützt im Zweifel nicht vor dem Gefängnis.
Bestes Beispiel dürfte Ulli Hoeneß sein
"Bestes Beispiel dürfte Ulli Hoeneß sein"
Seine Selbstanzeige war ja nicht ganz korrekt
Was bezweckst du hier eigentlich? Deine Fragen ergeben doch praktisch nie Sinn?
Hast du fein kopiert.
Kannst du dich auch einfach mal selber bilden?!
Meinst du die Antwort von PatrickLassan? Nein ich habe meine Antwort vorher geschrieben. Wenn du auf die Zweitabagben vor 1 Stunde, 28 Minuten klickst dann siehst du die genaue Zeit und wirst sehen das ich es 11 Sekunden vor ihm geschrieben habe!!!!!
Nein hast du nicht, du hast sie dummdreist kopiert. Deine Aussage wurde durch dich editiert.
Ja, siehe § 371 Abs.1 Nr. 3 Abgabenordnung.
Straffreiheit tritt nicht ein, wenn ... die nach § 370 Absatz 1 verkürzte Steuer oder der für sich oder einen anderen erlangte nicht gerechtfertigte Steuervorteil einen Betrag von 25 000 Euro je Tat übersteigt, oder
§371 AO regelt diese Fälle
Bei einer Steuerhinterziehung bis zu 25.000,- € pro Jahr ist die Selbstanzeige strafbefreit. Man erhält kein Strafverfahren, wo Gefängnis drohen kann, dennoch müssen die Beträge nebst Zinsen nachgezahlt werden. Ist man darüber, kann das schonmal mit Gefängnis bestraft werden.
Aber es kommt erstens auf die Höhe der zu hinterzogene Steuer an und darauf, ob es fahrlässig oder absichtlich war. Fahrlässigkeit stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit dar und kein Straftatbestand.
Bei Hoeneß war die Selbstanzeige nicht vollständig.