Muss man bei Selbstanzeige Steuerhinterziehung in den Knast?

3 Antworten

Eine Selbstanzeige wirkt sich zwar strafmildernd aus, aber Schützt im Zweifel nicht vor dem Gefängnis.

Bestes Beispiel dürfte Ulli Hoeneß sein

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

PatrickLassan  18.09.2024, 13:20

Bei Hoeneß war die Selbstanzeige nicht vollständig.

Waterfight 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 13:20

"Bestes Beispiel dürfte Ulli Hoeneß sein"

Seine Selbstanzeige war ja nicht ganz korrekt

RechtBillig  18.09.2024, 13:46
@Waterfight

Was bezweckst du hier eigentlich? Deine Fragen ergeben doch praktisch nie Sinn?

anTTraXX  18.09.2024, 14:03
@Waterfight

Hast du fein kopiert.
Kannst du dich auch einfach mal selber bilden?!

Waterfight 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 14:50
@anTTraXX

Meinst du die Antwort von PatrickLassan? Nein ich habe meine Antwort vorher geschrieben. Wenn du auf die Zweitabagben vor 1 Stunde, 28 Minuten klickst dann siehst du die genaue Zeit und wirst sehen das ich es 11 Sekunden vor ihm geschrieben habe!!!!!

anTTraXX  18.09.2024, 14:52
@Waterfight

Nein hast du nicht, du hast sie dummdreist kopiert. Deine Aussage wurde durch dich editiert.

Ja, siehe § 371 Abs.1 Nr. 3 Abgabenordnung.

Straffreiheit tritt nicht ein, wenn ... die nach § 370 Absatz 1 verkürzte Steuer oder der für sich oder einen anderen erlangte nicht gerechtfertigte Steuervorteil einen Betrag von 25 000 Euro je Tat übersteigt, oder

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__371.html

§371 AO regelt diese Fälle

Bei einer Steuerhinterziehung bis zu 25.000,- € pro Jahr ist die Selbstanzeige strafbefreit. Man erhält kein Strafverfahren, wo Gefängnis drohen kann, dennoch müssen die Beträge nebst Zinsen nachgezahlt werden. Ist man darüber, kann das schonmal mit Gefängnis bestraft werden.

Aber es kommt erstens auf die Höhe der zu hinterzogene Steuer an und darauf, ob es fahrlässig oder absichtlich war. Fahrlässigkeit stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit dar und kein Straftatbestand.