Muss ich Staub wischen bei Wohnungsabgabe?
Habe jetzt ne Woche nach Wohnungsübergabe n Schreiben von meinem ehem. Vermieter bekommen. Da ist noch Staub auf der Oberseite der Dunstabzugshaube. Er gibt mir 14 Tage Zeit zur Wohnung zu kommen und das weg zu machen, weil er sonst eine Reinigungsfirma beauftragt die das macht. Ich wohne aber mittlerweile in einem anderen Bundesland. Weiß jemand ob ich das tatsächlich machen muss? Also, ich kenne mich nicht mit den Tarifen von Haushaltshilfen aus aber ich glaube selbst wenn er wen beauftragt dürfte es nicht wirklich teuer werden eine Dunstabzugshaube oben abzustauben. Ich frag mich nur ob er das zum einen überhaupt von mir verlangen kann und ob ich dafür überhaupt aufkommen muss. Also, weil der Rest der Wohnung war halt tip-top. Nur da hab ich es halt vergessen.
Hat er dir die Wohnung inklusive Schlüssel bereits abgenommen vor einer Woche?
Ja. Da ist es ihm wohl auch noch nicht aufgefallen. Das Ding hängt halt auch hoch. Da kann man ja nicht ohne Leiter einfach drauf gucken. Wird er wohl im Nachgang gemacht haben
5 Antworten
Das Protokoll über Herausgabe der Wohnung nach Mietende zu estellen ist Aufgabe des Mieters und der Vermieter stellt die Mängel fest, die im Protokoll erscheinen. Beide Parteien unterschreiben das Protokoll und möglichst ein Zeuge. Staub ist kein versteckter Mangel, der vom Vermieter nach Rücknahme der Wohnung gerügt werden könnte.
Gibt es das Protokoll nicht, kann der Vermieter nachträglich meckern.
Hallo Lea,
Wenn die Wohnungsübergabe bereits abgeschlossen wurde, darf der Vermieter eigentlich nicht nochmal nachträglich mit solchen Sachen ankommen.
- Hast du denn bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll bekommen?
- Waren darin Mängel aufgelistet?
Normalerweise muss man die Wohnung "Besenrein" hinterlassen, also nicht perfekt geputzt.
Mir erscheint das Schreiben des Vermieters als nicht angemessen. 🙏
Fenster hab ich sogar geputzt. -_- und Armaturen entkalkt und gewischt und gesaugt und Wände gereinigt und dies und das. Aber die blöde Abzugshaube hab ich halt oben vergessen.
Ja Protokoll habe ich. Da stehen halt andere Sachen drin. Staub nicht.
Aber z.b. die Treppenteppichfliesen Wobei das regt mich auf. Die sind über die Jahre halt abgelaufen. Die hat er zwar damals bestellt und bezahlt, ich hab die alten aber abziehen müssen und die neuen drauf kleben müssen. Zum Auszug hab ich ihm dann einfach eine neue Packung davon gekauft (exakt die selben) und er war damit bei der Übergabe auch eigentlich einverstanden. Jetzt soll ich die auch noch Mal neu machen wie beim Einzug schon. Ich hab gerade einen neuen Job angefangen und kann mir jetzt echt schlecht einen Urlaubstag nehmen nur um von Bayern bis NRW zu fahren um Staub zu wischen und Teppichfliesen schon wieder aufzukleben.
Hallo Lea,
Manche Vermieter versuchen alles um die Kaution einzubehalten... 🙏
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Der Mieter muss die Wohnung nicht nagelneu hinterlassen sondern die üblichen Gebrauchsspuren muss der Vermieter akzeptieren.
Nur wenn Du unübliche Schäden hinterlässt, musst Du diese ersetzen.
Vielleicht schreibst Du das dem Vermieter, dass Du "nach Beratung" zur Erkenntnis gelangt bist, dass Du dazu nicht verpflichtet bist.
Wenn er weiter darauf besteht, könnt Ihr euch in der Mitte einigen, oder Du nimmst einen Rechtsanwalt. 🙏
Das Beauftragen einer Reinigungsfirma für Staub auf der Dunstabzugshaube ist regelrecht lächerlich...
Wenn er damit einverstanden war, dann hat er Pech gehabt. Du hast doch die neuen aufgebracht, obwohl du eigentlich nicht dazu verpflichtet gewesen wärest. Das ist einfach Verschleiß. Teile ihm mit, du machst weder das eine noch das andere, da er die Übergabe abgewickelt hat und das Protokoll erfüllt ist.
Da er dir Wohnung und Schlüssel bereits abgenommen hat, kann er dich im Nachhinein zu nichts mehr verpflichten.
Nein, meistens steht im Uebergabeprotokoll 'besenrein'. Entkalken und Schrubben gehoert nicht dazu.
Mit Anfahrtkosten und festen Stundensatz wirds dich mehr kosten als mal gescheit drüber zu gehen. Sind sonst locker 200 € (die gesamte Stunde wird ja berechnet, auch wenn Jemand nur 10 Sekunden was gemacht hat)
Da wäre dann die Frage der Verhältnismäßigkeit für eine Fläche von 80cmx60cm einen 200 Euro Haushaltsdienst zum abstauben zu beauftragen.
Du musst ja nicht einmal die Fenster putzen. Damit würde ich sein Ansinnen zurückweisen und klar eine Kostenübernahme ablehnen.