Muss ich mich arbeitlos melden?

4 Antworten

Während deiner schulischen Ausbildung hast du keine Beiträge gezahlt, ergo keinen Anspruch auf ALG1. Familienversicherung geht bis zum 23. Geb.

Du könntest dich arbeitssuchend melden.

Konsequenzen hat es erstmal keine.

Ja.
Aber wenn du genug Geld ohne Arbeit hast und nicht auf Rente später angewiesen bist kannst du es auch ohne weiteren Konsequenzen sein lassen.


Nach einer schulischen Ausbildung muss man sich nicht arbeitslos melden. Aber wenn du Geld haben willst, solltest Du das tun.


lockinator20 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 13:56

Ok, ich will lieber Geld und arbeiten. Dann Bewerbe ich mich jetzt einfach weiter

HarryXXX  08.09.2024, 13:55

Geld kriegt man allerdings nur in sehr seltenen Fällen. Grundsätzlich hat man da erstmal keine Ansprüche.

Ja, du hättest dich arbeitsuchend melden müssen. Die zentrale Konsequenz, die sich jetzt ergibt, ist, dass du dich mit deiner Krankenkasse ganz fix in Verbindung setzen und dort mitteilen musst, dass du jetzt in die "freiwillige" Versicherung wechselst, zum Mindestbeitrag mangels Einkommen! Sind dann dennoch so um die 200 Euro im Monat...

Mit Meldung bei der Arbeitsagentur bist du über diese versichert. Somit auch diese Meldung jetzt am besten gleich nachholen!


lockinator20 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 13:58

Ok, ich bin angeblich noch bis 23 weiter Familienversichert. Meinte meine Mom

SlightlyAnnoyed  08.09.2024, 15:16
@lockinator20

Nur, wenn du dich nach Ende der Ausbildung wieder aktiv in die Familienversicherung hast eintragen lassen. Mit deinem Einkommen aus derAusbildung hast du deine Beiträge selber finanziert und bist damit raus aus der Familienversicherung. Somit zahlst du bei Arbeitslosigkeit ohne Meldung beim Arbeitsamt deine Beiträge selber (= ca. 200€ pro Monat). Da wird die Kasse dann bald mit einer Rechnung auf dich zukommen).