Muss ich das Abschleppen zahlen?

7 Antworten

Im öffentlichen Raum muss das Abschleppen nicht angedroht werden. Sonst müsste ja auch auf Gehwegen alle paar Meter ein Schild stehen.

Das Falschparken stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar. Diese Störung darf nach Polizeirecht durch Abschleppen beseitigt werden.

Der Bescheid für die Abschleppkosten wird noch kommen. Der kommt nicht, wie das jetzige Verwarngeld, von der Bußgeldstelle, sondern von der Polizeiverwaltung. Es ist auch nicht üblich, dass am Fahrzeug ein Hinweis auf die Abschleppkosten angebracht wird.

Das schief stehende Schild lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Es steht dir frei, das als Grund dafür zu nehmen, gegen das Verwarngeld und/oder die Abschleppkosten vorzugehen. Wenn es aber noch halbwegs erkennbar war, wirst du zahlen müssen.

Diesen Zusatzhinweis wirst du fast nur auf privatem Grund finden. Auf öffentlichem Grund reicht das Halteverbotsschild vollkommen aus, um abgeschleppt zu werden. Gelegentlich schreibt man unter das Schild noch "Feuerwehrzufahrt", damit es auch dem letzten Mohikaner noch klar wird, dass die Karre an den Haken genommen wird.

Da kann also durchaus noch eine Rechnung vom Abschleppdienst kommen.

  1. Du standest im absoluten Halteverbot, eine extra Androhung fürs abschleppen braucht es nicht.
  2. . Die Kosten kommen meist später, zahlen musst du trotzdem.
  3. Steht schief, nicht auf den ersten Blick... alles ausreden!
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nisan35 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 01:59

na hör mal

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Auch ohne Beschilderung darf dein Auto abgeschleppt werden, meines Wissens nach. Standest du auf einem privaten Grundstück?


Nisan35 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 15:37

Es war ein öffentlicher parkplatz auf dem man kein parkticket braucht und normalerweise auch immer parken darf. Aber in der Zone in der ich stand war es für diesen Tag verboten zu stehen, weil bauarbeiten durchgeführt wurden. Da ich aber immer da parke hab ich nicht weiter auf das Schild was echt sehr schief stand geschaut und hab einfach dort geparkt

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Eckengucker  29.08.2024, 15:42
@Nisan35

Kommt vor, und geh davon aus, dass das Schild "rechtzeitig" dort stand, nämlich in diesem Fall bevor du dich hingestellt hast. Es war deine Nachlässigkeit, ist dir nicht aufgefallen, dass keine anderen Autos im Baustellenbereich mehr parkten? Ich denke, du wirst noch eine Rechnung bekommen.

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Nisan35 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 15:44
@Eckengucker

Der Parkplatz war voll und neben mir standen noch um die 8 Autos also nein ich habe nicht gemerkt dass ich auf dem sonst öffentlich zugänglichem Parkplatz nicht parken darf

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wer hat Auftrag erteilt? Ordnungsamt

somit wird das Fahrzeug in Verwahrung gegeben. du zahlst vor Abholung das Abschleppen. viell. um 300€

Das Schild welches ein Parkverbot gekennzeichnet hat, stand zudem schief und war auf den ersten blick nicht zu erkennen. 

auch ein schiefstehendes Schild hat Wirksamkeit - und muss beachtet werden.

du hast es halt auf den 2. Blick erkannt - schön. damit hast du Folge zu leisten. PUNKT


Nisan35 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 15:43

Ich wurde nur umgeparkt auf dem selben parkplatz ein paar meter weiter zumal das schild echt nicht erkenntlich war und ich es erst gesehen habe nachdem mein auto umgeparkt wurde

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