Muss er mit seiner Ex Kontakt haben?
Es geht darum: Mein Freund hat ein bald 8-jähriges Kind, aber weder mit dem Kind noch mit der Ex Kontakt.
Meine Frage: Wie verhält es sich da mit dem Unterhalt. Muss er da seine Ex kontaktieren, denn darauf hat er absolut keine Lust. Da die beiden bald 2 Jahre schon kein Kontakt mehr haben oder kann er das über das Jugendamt klären, dass er das Geld zb an das Jugendamt zahlt & die überweisen es quasi seiner Ex dann. Ist das möglich?
2 Antworten
Beim Bezug von Unterhaltsvorschuss ist die Behörde angehalten, dass die Unterhaltszahlungen direkt zum berechtigten Vertreter des Kindes fließen, um im besten Falle den Unterhaltsvorschuss einzustellen und so Kosten einzusparen.
Dabei wird die Behörde dem Verpflichteten die Bankverbindung des Berechtigten mitteilen. Man kann auch zunächst verlangen, dass die ersten drei Monate an die Behörde fließen und danach an den Berechtigten (vgl. Punkt 2.4.2 der Durchführungsrichtlinie zum UVG des BMFSFJ).
Im Gegenteil, sorge dafür, dass er sich um sein Kind kümmert, das ist seine Pflicht.
Das Geld kann er überweisen auf ihr Konto.