Muss die Bürgschaft bei der Vertragsunterzeichnung vor Ort sein?
Und zwar geht es um den Moment, wo der Mietvertrag bereits erstellt wurde, die Bürgschaft ist angegeben, sprich allerlei Dokumente sind vorlegt worden sowie auch zwecks Anmietung unterschrieben worden.
Muss die Bürgschaft mit dabei sein, neben dem Hauptmieter?
Die Betonung liegt auf Muss, wenn jetzt die Bürgschaft außerhalb des Landes lebt und eben aufgrund Weg und Arbeit kurzfristig nicht kann, geht das ja auch Digital? Sprich wie alle anderen Dokumente davor eben per E-Mail Versand?
1 Antwort
Das kommt im Ergebnis darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist.
Der Vermieter "muss" ja weder eine Kaution, noch eine Bürgschaft verlangen.
Normalerweise ist es geregelt, dass die Bürgschaftserklärung mit Beginn des Mietverhältnisses, also regelmäßig dem Einzug abzugeben ist bzw. übergeben werden muss.
Ich würde also mal genau im Vertrag nachlesen. Wenn dort nichts geregelt ist, ist es üblich sie dennoch bei Einzug abzugeben. Aber das beste ist hier, das mit dem Vermieter persönlich abzustimmen (ein Anruf schadet nie). Auch musst du darauf achten, dass nicht für mehr als 3 Monatsmieten gebürgt werden soll.
Ich habe hier einen allgemeinen Beitrag zur Bürgschaft geschrieben, vielleicht hilft dir das, um das ganze Thema besser zu verstehen:
Und die Bürgschaft muss schriftlich abgegeben werden. Also eigenhändig unterzeichnet sein (digital geht grds. nicht). Siehe in dem Beitrag den Absatz zur Form der Bürgschaft.