Muss die Bürgschaft bei der Vertragsunterzeichnung vor Ort sein?

1 Antwort

Das kommt im Ergebnis darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist.

Der Vermieter "muss" ja weder eine Kaution, noch eine Bürgschaft verlangen.

Normalerweise ist es geregelt, dass die Bürgschaftserklärung mit Beginn des Mietverhältnisses, also regelmäßig dem Einzug abzugeben ist bzw. übergeben werden muss.

Ich würde also mal genau im Vertrag nachlesen. Wenn dort nichts geregelt ist, ist es üblich sie dennoch bei Einzug abzugeben. Aber das beste ist hier, das mit dem Vermieter persönlich abzustimmen (ein Anruf schadet nie). Auch musst du darauf achten, dass nicht für mehr als 3 Monatsmieten gebürgt werden soll.

Ich habe hier einen allgemeinen Beitrag zur Bürgschaft geschrieben, vielleicht hilft dir das, um das ganze Thema besser zu verstehen:

https://opacta.de/buergschaft/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

florianopacta  27.09.2024, 00:30

Und die Bürgschaft muss schriftlich abgegeben werden. Also eigenhändig unterzeichnet sein (digital geht grds. nicht). Siehe in dem Beitrag den Absatz zur Form der Bürgschaft.