Muss das verrechnet werden?

4 Antworten

Von Experte willihinze bestätigt

Nicht nur dass du diese Einnahmen melden musst, wäre hier sogar zu Prüfen ob nicht sogar eine Gewerbepflicht vorliegt.

Auszugehen ist dieses, da eine Gewinnerzielungsabsicht mind. vorliegt, wenn man am Twitch Affiliate-Programm teilnimmt oder einen Donation-Button hat.

Woher ich das weiß:Hobby – Streamer, seit 2013.

BabySharkSam 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 18:27

Ich will erstmal nur Freude am zocken teilen ich will nicht unbedingt geld verdienen und wenn freunde oder fans was spenden wollen ist es trotzdem gern gesehen und ich bin nicht bekannt spenden werden also extrem selten passieren es ist also zb kein normaler job wrnn dann hobby

Comp4ny  30.08.2024, 18:34
@BabySharkSam
Ich will erstmal nur Freude am zocken teilen ich will nicht unbedingt geld verdienen 

Spielt per Gesetz keine Rolle.
Willst du die Freude am Zocken teil, brauchst du keinen Affiliate-Status und keinen Donation-Link.

Du hast hier beides und somit eine Gewinnerzielungsabsicht, ergo wäre das wiederum Gewerbepflichtig. Das Gesetz ist hier absolut eindeutig.

spenden werden also extrem selten passieren es ist also zb kein normaler job wrnn dann hobby

Du bietest es offiziell und öffentlich an, damit ist die Absicht schon erfüllt.
Inklusive ImpressumsPFLICHT.

Hier kann man auch gerne die Runfunklizenz als Vergleich hinzunehmen.
Ab einer gewissen Größe ist die Pflicht, egal ob du auch die Tatsächliche Zuschauerzahl erreichst oder hast. "Die Theorie" ist hier ausschlaggebend.

Macht mal eben 50.000 € pro Jahr.

Oder nehme GEZ als Beispiel.
Es ist egal ob du ein PC, Laptop, Handy, Radio oder Fernseher hast. Bezahlen muss das jeder Haushalt (sofern nicht Befreit) unabhängig von oben genanntem.

BabySharkSam 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 18:37
@Comp4ny

Ich tue nicht sagen gib mir geld oder das ich diese link hab und der rest ist klar

Comp4ny  30.08.2024, 18:39
@BabySharkSam

Nochmal, du bietest es an, das reicht schon für eine Gewinnerzielungsabsicht.

Es ist völlig egal ob du dazu aufrufst oder es erwähnst.
Willst du es, wie du sagst, nur für Freunde machen oder als Hobby, dann entferne den Donation-Link und jegliche Monetarisierung oder Affiliate-Links von deinem Kanal.

Eine Webseite die öffentlich von jedem im WWW besucht werden kann, braucht ebenfalls ein Impressum. Egal ob Privat oder Gewerblich.

NUR... wenn die Webseite über Direktlink (nicht öffentlich) für Freunde & Bekannte zugänglich ist, entfällt die Impressumspflicht. Auch hier ist das Gesetz eindeutig.

BabySharkSam 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 19:05
@Comp4ny

Muss ich dann trotz das ich kein gewinn machen und es auch nicht anbiete trotzdem gewerbe anmelden?

Comp4ny  30.08.2024, 19:08
@BabySharkSam

Wenn du o.g. Voraussetzungen nicht erfüllst (kein Affiliate jeglicher Form / keine Form der Monitarisierung), dann musst du nicht zwangsläufig ein Gewerbe anmelden.

Wenn du keinen Gewinn machst, das entscheidet das Finanzamt NACHDEM du deine EÜR eingereicht hast, kannst du den Status "Liebehaberrei" erhalten.

Theoretisch ja...aber erst ab einem bestimmten Freibetrag.

Woher ich das weiß:Recherche

Logisch musst du deine Einkünft angeben


BabySharkSam 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 17:35

Klar ich bekomme ja was das schon aber wie wird es berrechnet weil es ist ja nicht immer gleich viel was ich von streams irgendwann kriegen würde wie wird es verrechnet?

NackterGerd  31.08.2024, 02:26
@BabySharkSam

Sage ich doch

Du musst deine Einkommen angeben

Jeweils Wird dann der Monat neu berechnet

Jedes Einkommen muss versteuert werden.


BabySharkSam 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 17:36

Klar ich bekomme ja was das schon aber wie wird es berrechnet weil es ist ja nicht immer gleich viel was ich von streams irgendwann kriegen würde wie wird es verrechnet?

Gabby66  30.08.2024, 17:48
@BabySharkSam

Du musst eine Einkommensteuer Erklärung machen und das Geld was du Zuviel bekommen hast zurückzahlen.
Oder du gehst ins Bürgerbüro und fragst ob du es Monatlich abrechnen kannst, was aber schwierig ist weil dein Einkommen schwankt und weil es zu viel Verwaltungsaufwand ist.
Du kannst auch nachfragen ob es einen Freibetrag gibt denn du verdienen darfst, kommt drauf an wieviel Zuschuß du erhältst und in welchem Bundesland du lebst.

BabySharkSam 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 17:51
@Gabby66

Bin in Baden-Württemberg 22 jahre alt in einer besonderen wohnform am bbb machen ähnlich wie berufliche und habe schwerbehinderten ausweiß

Gabby66  30.08.2024, 17:57
@BabySharkSam

Dann steht dir ein Freibetrag zu, in Baden-Württemberg weiß ich nicht genau aber da du in einem Berufsbildungswerk arbeitest müßte der Freibetrag beim Mindestlohn liegen , soweit ich weiß sind das bist 538€ pro Monat.
Bin mir da aber nicht absolut sicher. Du solltest lieber mal fragen, in eurer Verwaltung kann man dir da bestimmt auch weiter helfen.
Verdienst du denn so viel mit Twitch ? Vielleicht solltest eich das auch mal versuchen als nebenjob 😄

BabySharkSam 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 17:59
@Gabby66

Ich verdiene damit noch nix dachte für Zukunft eigentlich

Gabby66  30.08.2024, 18:04
@BabySharkSam

Dann wünsche ich dir Glück und Erfolg 👍 wenn du dann was verdienst kannst du es ja noch mal abklären