Muss (bzw. wäre es plausibel anzunehmen) bei der Aussage sie etwas zur Tat wissen?
Muss (bzw. wäre es plausibel anzunehmen, dass sie etwas zur Tat weiß) Person X etwas zur Tat des Diebstahls wissen & vor mir verbergen, wenn sie sagt:
"Bei einer Anzeige würde ich sofort als Polizeianwärter ausgeschlossen werden"
Ich schrieb Person X zwar, dass es bei ihr einige Hinweise auf Insiderwissen zur Tat des Diebstahls gäbe und eine Anzeige durchaus zu rechtfertigen wäre.
Einen konkreten Straftatbestand nannte ich aber nicht und allein Insiderwissen zur Tat des Diebstahls zu haben, wäre ja noch nicht strafbar.
Muss Person X, wenn sie die Aussage "Bei einer Anzeige würde ich sofort als Polizeianwärter ausgeschlossen werden" tätigt, dann nicht Kenntnis von der Art der Straftat haben, die bei ihr vorliegen würde? Allein eine Anzeige würde ja nicht sofort zum Ausschluss als Polizeianwärter führen (außer wenn schwere Vorwürfe dazukommen, wie z. B. der Vorwurf der Strafvereitelung).