Mündlicher Mietvertrag?
Hallo liebe Leute.
Ich schreibe hier neutral.
Ich habe mit meinem ex Partner damals eine Wohnung gemietet (ich wohne immer noch drinnen) ich war alleine im Mietvertrag drinnen und habe mit meinem ex Partner einen Mündlichen Mietvertrag vereinbart. Davon gibt es auch Zeugen meinen Bruder z.B. der das gehört hat wie die Vereinbarung war. Jedoch habe ich von der Miete nie etwas gesehen. War aber so verliebt das es mir egal war. Jetzt jedoch würde mich interessieren ob ich das Geld von meinem ex Partner einfordern kann. Da mündliche Verträge ja wirksam sind.
2 Antworten
Du wolltest also ohne Zustimmung des Vermieters deine Wohnung untervermieten? Und den Überschuss natürlich auch entsprechend versteuern?
Und dir ist es die ganze Zeit über auch nicht eingefallen von ihm einen Mietanteil zu verlangen? Dann hast du heute auch schlechte Karten!
Zumal er sich ja ohnehin an anderen Kosten beteiligt haben dürfte, oder?
Du solltest die Sache auf sich beruhen lassen!
Und das nächste Mal dann den "richtigen" Weg gehen. Entweder er kommt mit in den Mietvertrag oder du machst einen vernünftigen Untermietvertrag und versteuerst selbstverständlich den Überschuss der sich aus Einnahmen und Ausgaben ergibt und informierst deinen Vermieter. Der muss ja seine Erlaubnis erteilen. Wobei er in den meisten Fällen diese gewähren muss. Nur um Erlaubnis musst du dennoch fragen!
Ohne Beweise, welche Miete er denn zahlen hätte sollen sieht es da ganz schlecht aus. In absolut reinster Theorie : Klar kannst du auch auf Forderungen bestehen, die aus mündlichen Verträgen entstanden sind.
Wenn das jetzt aber so ein Szenario ist wie "hm komisch zwei Jahre da gewohnt, nie was gezahlt und du hast das akzeptiert", dann wird das definitiv nix.
Also es war so. Wir beide haben uns entschieden zusammen zu leben. Abgemacht war ich zahle 900€ und mein ex Partner 800€ mein Bruder hat es gehört. Und so war es auch abgemacht ich habe auch die Chats noch