Mündlicher Mietvertrag?

2 Antworten

Du wolltest also ohne Zustimmung des Vermieters deine Wohnung untervermieten? Und den Überschuss natürlich auch entsprechend versteuern?

Und dir ist es die ganze Zeit über auch nicht eingefallen von ihm einen Mietanteil zu verlangen? Dann hast du heute auch schlechte Karten!

Zumal er sich ja ohnehin an anderen Kosten beteiligt haben dürfte, oder?

Du solltest die Sache auf sich beruhen lassen!

Und das nächste Mal dann den "richtigen" Weg gehen. Entweder er kommt mit in den Mietvertrag oder du machst einen vernünftigen Untermietvertrag und versteuerst selbstverständlich den Überschuss der sich aus Einnahmen und Ausgaben ergibt und informierst deinen Vermieter. Der muss ja seine Erlaubnis erteilen. Wobei er in den meisten Fällen diese gewähren muss. Nur um Erlaubnis musst du dennoch fragen!

Ohne Beweise, welche Miete er denn zahlen hätte sollen sieht es da ganz schlecht aus. In absolut reinster Theorie : Klar kannst du auch auf Forderungen bestehen, die aus mündlichen Verträgen entstanden sind.

Wenn das jetzt aber so ein Szenario ist wie "hm komisch zwei Jahre da gewohnt, nie was gezahlt und du hast das akzeptiert", dann wird das definitiv nix.


Kdena 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 20:27

Also es war so. Wir beide haben uns entschieden zusammen zu leben. Abgemacht war ich zahle 900€ und mein ex Partner 800€ mein Bruder hat es gehört. Und so war es auch abgemacht ich habe auch die Chats noch

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