Mündliche Verwarnung durch Bundespolizei?

2 Antworten

Ich denke nicht, dass da noch etwas kommt. Er wurde verwarnt, und damit ist es gut.

Seine Personalien sind dadurch, dass sein Register abgefragt wurde, bekannt. Dass er noch eine Rechnung bekommt, liegt im Bereich des Möglichen.


Steppenwolf7749 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 12:05

Ist aber nicht wahrscheinlich?

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Steppenwolf7749 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 13:04
@wiki01

Welche Strafe könnte er denn erwarten. War nicht beabsichtigt sondern unüberlegtes handeln

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wiki01  12.08.2024, 13:10
@Steppenwolf7749

Bei Straftaten nutzt es nichts, dass man sie unüberlegt begangen hat. Würde jeder potentielle Straftäter vorher überlegen, hätten wir 80% weniger Straftaten.

Bei der Strafe gibt es mit Absicht keinen Katalog, damit sich niemand ausrechnen kann, ob sich seine Straftat "lohnt". Deshalb entscheidet über die Höhe ausschließlich ein Richter in seinem Urteil.

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