Mit Russischem Passport und vorläufigem deutschen Ausweis über Polen nach Russland reisen?

1 Antwort

Zwischen Deutschland und Polen gibt es eh nur vereinzelte Grenzkontrollen, und wenn dann reicht dafür der vorläufige deutsche Ausweis. Und für die Einreise nach Russland hast du ja eh den Russischen Reisepass. Also sollte es keine Probleme geben.


andrea77482  09.09.2024, 17:37

Die Union und die AFD verschen, Schengen zu zerstören. Das muss gestoppt werden!! Ich will zurück nach Schengen. Von daher hoffe ich, dass die EU-Kommission das klar NICHT erlauben wird.

andrea77482  09.09.2024, 17:36

@ mariozz

Siehe aus LTO:

VG Berlin lässt mutmaßlich russisch kontrollierte Airline abblitzen Deut­sch­land nur Bote des Ver­bots

09.09.2024

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/t-213-24-r-vg-berlin-eu-sanktionien-flugverbot-southwind-airlines

Durch Gründung einer türkischen Fluggesellschaft sollen russische Akteure versucht haben, das in den EU-Sanktionen enthaltene Flugverbot zu umgehen. Das VG Berlin lehnte nun Eilanträge der Airline gegen das Flugverbot ab.

Seit dem Angriffskrieg auf die Ukraine sieht sich Russland mit weitreichenden Sanktionen belastet. Dazu gehört auch ein Flugverbot für russische Luftfahrzeuge im und über dem Gebiet der Union. Durch die Gründung der Southwind Airlines 2022 versuchte Russland mutmaßlich, dieses Verbot zu umgehen. Im März 2024 teilte die EU-Kommission mit, finnische Behörden hätten aufgedeckt, dass die in der Türkei registrierte Fluggesellschaft mit Sitz in Antalya tatsächlich von russischen Akteuren kontrolliert wird. Die Kommission selbst folgte dieser Einschätzung.

Damit wendet die Kommission die von der EU gegen Russland verhängten Sanktionen auch gegen die Southwind Airlines an. Art. 3d der EU-Verordnung über Russland-Sanktionen verbietet russischen Luftfahrzeugen, im Gebiet der Union zu starten, zu landen oder es zu überfliegen. Erfasst sind alle Flugzeuge, die von russischen Luftfahrtunternehmen betrieben werden oder in Russland registriert sind. Auch solche, die zwar nicht in Russland registriert sind, sich aber in russischem Eigentum befinden oder unter deren Kontrolle stehen, unterliegen dem Verbot. 

Da die Airline auch Flüge zwischen Deutschland und der Türkei anbot, informierte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Southwind per E-Mail über das nach Auffassung der Kommission bestehende Flugverbot. Technisch wurde dieses durch die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt Eurocontrol umgesetzt. Southwind Airlines ging auf dem Eilrechtsweg gegen das Verbot vor – sowohl in Deutschland als auch beim beim Gericht der Europäischen Union (EuG). Beides blieb ohne Erfolg.

VG: Mitteilung ist kein Verwaltungsakt

Das EuG wies den Eilantrag mit der Begründung ab, es sei für das Flugverbot nicht verantwortlich (Beschl. v. 06.08.2024, Az. T-213/24 R). Auch vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin scheiterte die Airline mit ihren Eilanträgen daran, dass in Deutschland keine regelnden Anordnungen getroffen worden sind (Beschl. v. 04.09.2024, Az. VG 4 L 143/24). Hier war die Fluggesellschaft konkret gegen die E-Mail des BMDV vorgegangen; hilfsweise hatte sie vom Gericht die vorläufige Feststellung begehrt, dass das Flugverbot nicht für sie gelte. 

Das Berliner Gericht wies diese Anträge als unzulässig zurück, weil es sich bei der E-Mail des Ministeriums schon nicht um einen Verwaltungsakt handele, der ein Flugverbot regele. Stattdessen wurde die Airline lediglich über die Rechtsauffassung der EU-Kommission informiert. 

Auch der Feststellungsantrag sei unzulässig. Zwischen dem Ministerium und der Fluggesellschaft bestehe kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, so das VG Berlin. Denn das Ministerium sei selbst nicht an der Umsetzung der Norm beteiligt. Es handele sich vielmehr um eine "self-executing" (selbstvollziehende) Norm, die unmittelbare Geltung beanspruche. Da die praktische Umsetzung des Flugverbots Eurocontrol obliege, könne und müsse die Airline direkt gegen die Organisation in Belgien vorgehen.

Über das Verbot selbst hat das VG damit nicht entschieden. Möglicherweise muss es sich trotzdem noch einmal mit der Sache auseinandersetzen. Denn gegen den Beschluss kann Southwind Airlines noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erheben. Bestätigt dieses die Rechtssauffassung des VG, dürfte auch die Klage in der Hauptsache unzulässig sein.

lmb/LTO-Redaktion

andrea77482  09.09.2024, 17:34

So und das ist ab heute nicht mehr aktuell. Denn ab heute gelten an allen deutschen Grenzen Kontrollen:

Tagesschau: Irreguläre Migration Faeser will Kontrollen an allen Grenzen anordnen

Stand: 09.09.2024 16:07 Uhr

https://www.tagesschau.de/inland/faeser-grenzkontrollen-116.html

und hier

n-tv: Gesprächsangebot an UnionFaeser ordnet Kontrollen an allen Grenzen an

09.09.2024, 15:34 Uhr

https://www.n-tv.de/politik/Faeser-ordnet-Kontrollen-an-allen-Grenzen-an-article25214813.html

Außerdem dürfte das vom Fragesteller nicht mehr gehen, wegen der EU-Sanktionen die beachtet werden müssen. Denn: heute ist bereits eine Airline aus dem EU-Luftraum verbannt worden, die versucht hat vorzutäuschen sie sei eine türkische Airline obwohl sie mehrheitlich von russischen Anteilseignern gehalten wird laut EU-Kommission:

LTO: VG Berlin lässt mutmaßlich russisch kontrollierte Airline abblitzen Deut­sch­land nur Bote des Ver­bots

09.09.2024

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/t-213-24-r-vg-berlin-eu-sanktionien-flugverbot-southwind-airlines

Tja... Es wird schwieriger von Russland aus via Türkei in die EU zu kommen.