Mit gestohlenem Ausweis in einer Polizeikontrolle?

4 Antworten

Dann hättest du ein echtes Problem an der Backe. Wenn den Polizisten nicht aufgefallen ist, dass nicht der Ausweisinhaber vor ihnen steht (was sie kritischer hinterfragt hätten, wenn der Ausweis zur Fahndung ausgeschrieben wäre), schwören die auch vor Gericht Stein und Bein, dass du das gewesen bist. Und selbst wenn sie sagen "sorry, kann mich nicht mehr erinnern", wird der Richter deine Behauptung als Notlüge abtun.

Lustige Anekdote zu der Frage WIE wirksam es ist, einen Ausweis als gestohlen zu melden: Mein Ausweis wurde vor etwa 2 Jahren gestohlen. Also hab ich Anzeige erstattet und die Polizei die Sachfahndung eingeleitet. Mit einer Kopie meines aktuellen Ausweises habe ich vor einigen Monaten eine Datenauskunft bei der Polizei Thüringen beantragt. 3 Wochen später stehen zwei nette Polizisten vor meiner Tür und wollen wissen, ob ich den Antrag auch wirklich gestellt hätte. Die Thüringer Kollegen hätten gesehen, dass einer meiner Ausweise zur Fahndung ausgeschrieben ist und sie sollten jetzt mal checken, ob der Ausweis dessen Kopie sie da haben, der als gestohlen gemeldete sei. Hätten die Thüringer Kollegen anhand der auf der Ausweiskopie erkennbaren Ausweisnummer zwar selbst mit einem klaren "Nein" beantworten können, aber das ist eine andere Geschichte.

Ich an deiner Stelle würde den Ausweis ganz flott als gestohlen melden. Mit dem Ausweis kann man ja auch andere Sachen machen. Zum Beispiel Sachen kaufen, Bankkonten eröffnen, etc. pp. Wenn er wieder auftauchen sollte, UNBEDINGT der Polizei Bescheid geben, damit die Sachfahndung beendet wird.

Auch dazu eine warnende Anekdote: In einem mir bekannten Fall hat die Polizei es verdaddelt, die Sachfahndung zu löschen. Der Mann wollte 2 Jahre später in ein osteuropäisches Land einreisen. Er wollte da mit der Familie Urlaub machen. Hat sich am Flughafen bei der Einreise mit dem wiedergefundenen Personalausweis ausgewiesen und fand sich plötzlich in Handschellen wieder. Die Nacht verbrachte er auf einer harten Pritsche und am nächsten Morgen wurde er mit Handschellen und zwei Polizisten unter den interessierten Blicken der anderen Passagiere ins nächste Flugzeug nach Deutschland gesetzt. Dass sein Ausweis der Auslöser dafür war, hat er erst in Deutschland erfahren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Es kann noch viel dicker kommen. Stell dir vor jemand meldet mir deinem Ausweis ein Gewerbe an und bestellt sich die komplette Ausstattung für den Betrieb. Weil niemand anderes als Bezugsperson zu ermitteln ist bleibst du auf den Schulden sitzen. Selbst nach angemeldeter Insolvenz hast du enorme Kosten und Rumlauferei und Gerichtsverfahren an den Hacken.

Dann kriegst du ne Mitschuld weil es deine Bürgerpflicht ist, den Verlust deines Ausweises umgehend zu melden und so dazu beizutragen, dass da keiner Schibdluder mit treiben kann.