Mit dem Auto von meinem Vater geblitzt worden?

9 Antworten

  • Gegen Bußgelder ist man nicht versichert. Die Versicherung ist also außen vor, unabhängig davon, wie viel Du zu schnell gefahren bist.
  • Wenn Du den Brief „abfängst” und öffnest, ist das eine Verletzung des Briefgeheimnisses - ein Vergehen, das schwerer wiegt als ein geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Briefgeheimnis ist durch das GG geschützt, Verstöße dagegen im Strafgesetzbuch geregelt. Zudem kann das nach § 274 StGB als Urkundenunterdrückung gewertet werden.
  • Wenn Du das Verwarnungsgeld oder das Bußgeld heimlich zahlst, ist das eine Täuschung der Behörde, die zur Anzeige gebracht werden kann.
  • Sollte durch das Abfangen des Briefes eine behördliche Maßnahme in der Probezeit vermieden werden (Probezeitverlängerung, Aufbauseminar...), kann das nach § 258 StGB als Strafvereitelung gewertet werden.
  • Zuletzt verletzt Du das Vertrauensverhältnis zu Deinem Vater empfindlich.

Wenn's nicht ganz so läuft, wie Du Dir das vorstellst, kriegst Du irgendwann einen gelben Brief vom Gericht. Nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit sondern wegen einer Strafsache.
Das alles willst Du riskieren, weil Du jetzt die Hose voll hast?

Versicherungen sind dazu da, Schäden finanziell abzusichern. Heißt, sie kommen dann zum Tragen wenn es Schäden gibt. Gibt es keinen Schaden, sind die Versicherungen raus. Ein einfacher Geschwindigkeitsverstoß hat nichts mit der Versicherung zu tun.

Und selbst wenn: Es ist immer das Auto versichert. Nicht der Fahrer. Und die Versicherung endet auch nicht, wenn ein anderer Fahrer drin sitzt, denn ohne gültige Haftpflichtversicherung dürfte das Fahrzeug gar keine Zulassung haben. Das mit dem "Fahrer eintragen" ist nur eine Rabattaktion, dass man geringere Versicherungsbeiträge zahlt wenn man verspricht, dass keine Fahranfänger mit dem Auto fahren.

Lange Rede kurzer Sinn, wenn mein Vater den Brief erhält, kriegt er ihn dann nur wegen dem Bußgeld oder auch irgendwas von der Versicherung?

Nur wegen des Bußgeldes. Ggf. wird ihm direkt vorgeworfen, da und dort zu schnell gefahren zu sein, oder der Sachbearbeiter hat anhand des Bildes schon erkannt dass er es nicht gewesen sein kann und bittet um Mitteilung, wer da gefahren ist.

Wenn du definitiv nicht mehr als 50 km/h auf dem Tacho hattest, bist du auf jeden Fall unter den magischen 20 km/h und brauchst dir wegen Punkten, Probezeit usw. keine Gedanken machen. Einfach das Bußgeld zahlen und fertig.

ange Rede kurzer Sinn, wenn mein Vater den Brief erhält, kriegt er ihn dann nur wegen dem Bußgeld oder auch irgendwas von der Versicherung?

Er bekommt einen Anhörungsbogen und hat die Option den Fahrer zu benennen, der bekommt dann die Post, oder er bezahlt es einfach.

Wenn du aber mit mehr als 21 km/h geblitzt worden bist, wird dein Paps sicherlich nicht das Bußgeld für dich übernehmen und dich als Fahrer benennen. Denn dann darfst du dir nämlich deinen 1. Punkt in Flensburg abholen und eine Probezeitenverlängerung oben drauf. Klingt doch Cool oder?

Möchte nicht dass mein Vater das erfährt, wenn ich den Brief anfange kann ich das dann auch machen ?

Post bekommt der Fahrzeughalter.

Da auf dem Brief nicht steht, dass es ein Bußgeldbescheid ist, wirst du den Brief nicht erkennen. Und einfach so seine Post öffnen, macht ihn wütender, als das du geblitzt wurdest.

Ich würde auch öfters mal mit dem Auto meines Vaters geblitzt. Waren damals immer nur 10 bzw 15€ strafzettel. Er gab mir den Brief und ich hstte überwiesen. Gab kein Stress.

Er bekommt Post, wo dein Vater schreiben muss ob Er oder ein andere gefahren ist. Dann schickt er das wider weg, dann bekommt ihr Post wo dann das Bußgeld drauf steht und wenn es zu schnell ist auch die Punkte... Wenn du noch in der Probezeit bist, kann es sein das du die verlängerst bekommst, wenn du dein Führerschein nicht abgeben musst. Aber die Versicherung bekommt kein bescheid.