Minijob neben Ausbildung unter 18?

2 Antworten

Ein Nebenjob ist dann nur zulässig, wenn auch dann trotzdem noch die Gesetze z.B. in puncto Höchstzahl der Tages- und Wochenstunden, sowie Arbeitstage eingehalten werden.

Das hieße in Deinem Fall, Du darfst nur einen Nebenjob annehmen, der nur Deinen jetzigen 5 Arbeitstagen stattfindet und dort darf er nur jeweils eine Stunde dauern.

Also länger als eine Stunde täglich den Nebenjob machen wäre bereits illegal!

Und auch z.B. von Mo-Fr. die Ausbildung zu machen und erst Samstag 5 Stunden einem Nebenjob nachzugehen, wäre ebenfalls illegal!

Zur Info:

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
§ 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
...
§ 15 Fünf-Tage-Woche
Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.
Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

In Absprache mit den Erziehungsberechtigten, dem Ausbildungsbetrieb und dem Minijobarbeitgeber sollte es gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

diewoelfin0815  19.09.2024, 12:35

Nur wenn die Gesamtzahl der täglichen und wöchentlichen Stunden Arbeitszeit trotzdem eingehalten wird und auch trotzdem zwei Tage nicht gearbeitet wird, also weder im Haupt-, noch im Nebenjob.

Eine Zustimmung aller steht nicht über dem Gesetz! Ein Verstoß wäre trotzdem strafbar!