Minijob neben Ausbildung unter 18?
Hab gelesen das man u18 nur 8 Stunden am Tag und 5 Tage die Woche arbeiten kann.
Ich mach 7 Stunden am Tag 5 Tage die Woche.
Ist ein minijob dann gesetzlich überhaupt nicht mehr möglich?
2 Antworten
Ein Nebenjob ist dann nur zulässig, wenn auch dann trotzdem noch die Gesetze z.B. in puncto Höchstzahl der Tages- und Wochenstunden, sowie Arbeitstage eingehalten werden.
Das hieße in Deinem Fall, Du darfst nur einen Nebenjob annehmen, der nur Deinen jetzigen 5 Arbeitstagen stattfindet und dort darf er nur jeweils eine Stunde dauern.
Also länger als eine Stunde täglich den Nebenjob machen wäre bereits illegal!
Und auch z.B. von Mo-Fr. die Ausbildung zu machen und erst Samstag 5 Stunden einem Nebenjob nachzugehen, wäre ebenfalls illegal!
Zur Info:
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
§ 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
...
§ 15 Fünf-Tage-Woche
Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.
In Absprache mit den Erziehungsberechtigten, dem Ausbildungsbetrieb und dem Minijobarbeitgeber sollte es gehen.
Nur wenn die Gesamtzahl der täglichen und wöchentlichen Stunden Arbeitszeit trotzdem eingehalten wird und auch trotzdem zwei Tage nicht gearbeitet wird, also weder im Haupt-, noch im Nebenjob.
Eine Zustimmung aller steht nicht über dem Gesetz! Ein Verstoß wäre trotzdem strafbar!