Minijob + Kurzfristiger Job, Verdienstgrenze?
Guten Morgen liebe Community, vielleicht kann mir jemand bei diesen beiden Fragen weiterhelfen.
Ich habe aktuell zwei Arbeitsverhältnisse. Einmal einen Minijob mit Verdienstgrenze und einmal eine kurzfristige Beschäftigung.
Frage 1:
Im Internet steht, dass diese Arbeitsverhältnisse sozialversicherungstechnisch nicht zusammengerechnet werden. Stimmt es, dass ich somit mit der kurzfristigen Beschäftigung über die Verdienstgrenze des Minijobs kommen dürfte?
Zweite Frage:
Und wie ist das, wenn ich jedes Quartal einen neuen Vertrag für das kurzfristige Arbeitsverhältnis unterschreibe (nach drei Monaten)? Im Internet steht, dass in dem Fall doch eine Verdienstgrenze für das kurzfristige Arbeitsverhältnis existiert. Dann muss ich ja wieder aufpassen, weil dann doch eine Zusammenrechnung besteht, oder ?
Das waren schon meine Fragen, ich freue mich über eure Antworten.
Liebe Grüsse 😊
1 Antwort
"Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Werden mehrere kurzfristige Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres ausgeübt, sind Besonderheiten zu beachten. Durch Zusammenrechnung einzelner Beschäftigungen kann Versicherungspflicht entstehen."