Minijob + Kurzfristiger Job, Verdienstgrenze?

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"Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Werden mehrere kurzfristige Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres ausgeübt, sind Besonderheiten zu beachten. Durch Zusammenrechnung einzelner Beschäftigungen kann Versicherungspflicht entstehen."

https://www.barmer.de/firmenkunden/sozialversicherung/sozialversicherungslexikon/kurzfristige-beschaeftigung-1004558

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

anveri 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 08:11

hey, vielen Dank! Ich schau mal rein 😊