Mini Job auf Abruf, keine Einsätze und Bezahlung?

1 Antwort

Stark editiert:

In den nachfolgenden Texten bitte sorgfältig auf das Wort Wochenarbeitszeit achten!

§ 12 Abs. 1 TzBfG

"Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden [PRO WOCHE] als vereinbart."#

-> Das wären 80 Stunden/Monat. Das würde aber der vertraglichen Regelung von 35 Stunden pro Monat (?) widersprechen. Deswegen ist nachfolgendfer Absatz wahrscheinlich auch relevant:

§ 12 Abs. 2 TzBfG

"Ist für die Dauer der wöchentlichen (!!!) Arbeitszeit nach Absatz 1 Satz 2 eine Höchstarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 20 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit weniger abrufen."

Grundsätzlich gilt:

Ruft der AG diese Stunden nicht ab, befindet er sich im "Annahmeverzug" und muss im regelfall die Stunden Auszahlen.

Annahme: Im Vertrag wurden "bis zu" 35 Std. pro Monat vereinbart. Das ist eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 8,75 Std. (35/4 Wochen***) . Der AG darf diesen Wert um 20% unterschreiten, das wären 7 Stunden (8,75+0,8) pro Woche also 28 Stunden im Monat. Gegenrechnung wenn man einfach Monatsstunden nimmt: 35*0,8 = 28 Stunden pro Monat.

** Möglicherweise muss man mit 4,345 Wochen pro Monat rechnen.

Wie vorgehen? Schriftlich per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung die 28 Stunden unter Fristsetzung (7 Tage sollten reichen) einfordern und auch direkt rechtliche Konsequenzen (freundlich) androhen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung