Mietwohnung kündigen?
Hallo, ich habe eine Frage zur Wohnungskündigungsfrist, Sommer 2022 war mein Vermieter unerlaubt in meiner Wohnung , Video Beweis ist vorhanden. Eigentlich hätte ich fristlos kündigen können, was finanziell nicht machbar war zu der Zeit, Insolvenz und Teilzeit gearbeitet. War aber immer auf Wohnungssuche nach diesem Vorfall, wie man ja weiß ist Wohnungsmangel, habe Wohnungen angeschaut und immer wieder absagen bekommen bzw. bekam auch keine Rückmeldung. Jetzt habe ich endlich eine Wohnung gefunden, darf ich fristlos kündigen oder muss ich die Frist einhalten. Das Verhältnis ist schon verrüttet.
5 Antworten
Wird schwierig eine fristlose Kündigung mit einer Aktion zu begründen, die vor 2 Jahren passiert ist.
Nicht auf den Vorfall von vor 2 Jahren bezogen. Es ist die gesetzliche, bzw. die vertragliche Kündigungsfrist einzuhalten.
Eine fristlose Kündigung wäre damals möglich gewesen. Jetzt nicht mehr. Wenn Du das 2 Jahre lang ausgehalten hast, dann wird es wohl jetzt auch noch die 3 Monate gehen.
Wie willst Du denn eine fristlose Kündigung begründen?
Doch nicht etwa mit dem unerlaubten Zutritt von vor 2 Jahren? Vergiss es!
Du kannst natürlich den Vermieter fragen ob er dich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Vertrag entläßt.
Ansonsten kannst Du jetzt zum 31.12.2024 ordentlich kündigen.
Für Sie gilt die gesetzliche Kündigungsfrsit von drei Moante, soweit vertraglich nichts anderes verinbart wäre.