Mietwohnung kündigen?

5 Antworten

Wird schwierig eine fristlose Kündigung mit einer Aktion zu begründen, die vor 2 Jahren passiert ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und/oder kann Gesetze lesen

Nicht auf den Vorfall von vor 2 Jahren bezogen. Es ist die gesetzliche, bzw. die vertragliche Kündigungsfrist einzuhalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist
Von Experten anitari und Gerhart bestätigt

Eine fristlose Kündigung wäre damals möglich gewesen. Jetzt nicht mehr. Wenn Du das 2 Jahre lang ausgehalten hast, dann wird es wohl jetzt auch noch die 3 Monate gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Wie willst Du denn eine fristlose Kündigung begründen?

Doch nicht etwa mit dem unerlaubten Zutritt von vor 2 Jahren? Vergiss es!

Du kannst natürlich den Vermieter fragen ob er dich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Vertrag entläßt.

Ansonsten kannst Du jetzt zum 31.12.2024 ordentlich kündigen.

Für Sie gilt die gesetzliche Kündigungsfrsit von drei Moante, soweit vertraglich nichts anderes verinbart wäre.