Mietrecht. Besichtigungstermine?

6 Antworten

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Du musst dem Vermieter lediglich ermöglichen, das Besichtigungstermine stattfinden können. Nicht mehr und nicht weniger.

Auch bestimmst Du den Zeitpunkt und nicht der Vermieter.

Wichtig ! 1-2 Begehungstermine pro Woche die bis zu 2 Stunden dauern können, erachten Gerichte im Streitfall als zumutbar für "noch-Mieter".

Ich an Deiner Stelle hätte jedoch gar kein Bock, für den Hausverwalter noch das Sekretariat zu übernehmen und Termine abzustimmen oder rumzutelefonieren. Das wäre für mich ein "no-go" .

Dann lieber klar mitteilen, das Besichtigungen gerne an zwei Tagen die Woche ( z.B. Dienstag und Donnerstag ) von 18.00-20.00 Uhr stattfinden können und Du mindestens mit 48h Vorlauf über etwaige Besichtigungen informiert werden möchtest.

Andere Optionen würde ich gar nicht nennen.

Es handelt sich nicht einmal um einen privaten Vermieter, sondern um eine "professionelle" Hausverwaltung?

Es ist schon mal äußerst unprofessionell, die Neuvermietung dem aktuellen Mieter zu übertragen. Das würden wir niemals machen. Nur in einem absoluten Ausnahmefall haben wir mal zugestimmt, aber das war eine ganz besondere Konstellation.

Wenn die Vermieterin oder Hausverwaltung niemand vor Ort hat, sollte sie einen Makler beauftragen, der neue Mieter sucht. Es geht schließlich auch darum, während der Besichtigung heraus zu finden, wer am besten als neue/r Mieter/in geeignet ist.

Ein Makler oder auch eine Maklerin könnte sich bei Dir vorstellen und mit Dir vereinbaren, wann Besichtigungen möglich sind. Evtl. sogar währen Deiner Abwesenheit, sodass Du zeitlich überhaupt nicht berührt bist. Das ist aber dann auch Vertrauenssache.

Mit dem Makler kann man vereinbaren, dass generell nur Einzelbesichtigungen erlaubt werden. Mehrere gleichzeitig oder gar eine Massenbesichtigung in einer noch bewohnten Wohnung geht meiner Erfahrung nach gar nicht. Wer soll die Interessenten alle überwachen können, die sich gleichzeitig in der Wohnung tummeln. Geht was kaputt oder fehlt am Ende was - wer war es?

Also am besten nur Einzelbesichtigungen, z. B. je Interessent 15 - 20 Minuten. Damit wären dann innerhalb von 2 Stunden immerhin 6 Besichtigungen möglich. Der Makler kann vorab schon mal eine Auswahl treffen und nur solche Leute einladen, die auch wirklich in Frage kommen.

Fazit: Die Hausverwaltung soll die Vermietung einem örtlichen Makler übertragen. Vielleicht kennst Du jemand, den Du vorschlagen kannst. Zum Beispiel von der Immobilienabteilung einer örtlichen Bank.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Du bist nicht verpflichtet deine Arbeitszeiten an die Besichtungstermine des Vermieters anpassen zu müssen.

Du musst dem Vermieter in begründeten Fällen (wie hier, der Besichtigung zwecks Nachmieter) Zugang zur Wohnung gewähren, wenn du aber verhinder bist (Arbeit, Krankheit, etc.) bist du verhindert.

Wenn der Vermieter die Besichtigung mit mehreren Bewerben durchführen möchte, denke ich, wäre das erstmal zu dulden sofern es keine unangebrachten Ausmaße annimmt.


NicoNRW 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 10:39

der Vemieter möchte ja garnicht kommen da er zu weit weg wohnt ^^ WOhl erst zur Wohnungs Übergabe

MertIs  24.09.2024, 10:43
@NicoNRW

Naja, dann bist du aber sowieso im Recht, denn als Mieter ist es nicht deine Aufgabe Wohnungsbesichtigungen durchzuführen oder Bewerber zu sortieren. Du musst dem Vermieter (oder einem von ihm beauftragen wie einem Makler) Zugang gewähren, aber nicht die Arbeit des Maklers/Vermieters übernehmen.

Würde ich zwar auch machen wenn man nett darum bittet, einfach aufgrund Gegenseitigkeit, wenn aber der Vermieter meint jetzt Probleme machen zu müssen, kann man ja mal darauf hinweisen dass du das alles nur allein Nettigkeit machst und es auch bleiben lassen kannst...

In der Zwischenzeit nun haben mir etwa 8 andere Wohnung`s Bewerber geschrieben.

Hier wedelt der Schwanz mit dem Hund. Es ist keinesfalls die Aufgabe des Mieters Besichtigungen zu Administrieren. Dies ist auch aus einfachen Gründen nachzuvollziehen, denn es könnten sich daraus bereits Schadenersatzansprüche des Vermieter/der Hausverwaltung ergeben.

Auf Bilder der Wohnung mit Gegenständen des Mieters besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch.

Besichtigungen sind auch nur in normalen Umfang zu Zeiten die der Mieter bestimmt durchzuführen. Der Mieter muss diese nicht geleiten sondern nur die Türe öffnen!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Die Wohnung Mietinteressenten zu zeigen ist Aufgabe des Vermieters bzw. der HV.

Wenn die zu faul sind das selbst zu machen sollen sie einen Makler beauftragen.

Mieter sind dazu nicht verpflichtet.

Wenn Du schon so nett bist und die Arbeit des Vermieters bzw. der HV übernimmst steht es dir auch frei die Termine so einzuteilen wie Du das möchtest bzw. wie es dir passt.

Frag die HV doch mal was dir zahlt für die Maklertätigkeit ;-)