Mietwohnung wird von Hinterbliebenen Sohn nicht freigegeben?

2 Antworten

Soweit ich weiß, geht das Mietverhältnis ja auch einfach auf die Erben über. Und solange der seinen Pflichten nachkommt, ist damit alles ok.

Es besteht keinerlei Verpflichtung eine gemietete Wohnung auch zu bewohnen.

Je nachdem was ihr von ihm wollt, ist auch nicht verpflichtet zu kommunizieren.

Solange er seinen Pflichten nachkommt und die Wohnung nicht verkommen lässt (also so, dass die Substanz anfängt zu leiden), kann man als Vermieter da nichts machen.

Kannst dir die entsprechenden Paragraphen zu den rechten und Pflichten von Mieter und Vermieter im BGB ja einfach mal durchlesen.

Es gilt der § 563 (2) BGB, wenn der Sohn zusammen mit der Mutter in der Wohnung gelebt hat.