Mietwohnung wird von Hinterbliebenen Sohn nicht freigegeben?
In unserer Mietanlage verstarb vor Eineinhalb Jahren eine Mieterin Altersbedingt.Die Wohnung ist nicht geräumt, da der Sohn sich (angeblich) psychisch nicht in der Lage sieht, die Wohnung an den Verwalter zurück zu geben. Statt dessen zahlt er die Miete und reagiert weder auf Briefe der Verwaltung noch nimmt er Anrufe an.
Er kümmert sich auch nicht ums Lüften oder ähnliches.
Was kann man tun?
Zumal sich auch Ligonellen verbreiten, weil nimmt Wasser spült.
2 Antworten
Soweit ich weiß, geht das Mietverhältnis ja auch einfach auf die Erben über. Und solange der seinen Pflichten nachkommt, ist damit alles ok.
Es besteht keinerlei Verpflichtung eine gemietete Wohnung auch zu bewohnen.
Je nachdem was ihr von ihm wollt, ist auch nicht verpflichtet zu kommunizieren.
Solange er seinen Pflichten nachkommt und die Wohnung nicht verkommen lässt (also so, dass die Substanz anfängt zu leiden), kann man als Vermieter da nichts machen.
Kannst dir die entsprechenden Paragraphen zu den rechten und Pflichten von Mieter und Vermieter im BGB ja einfach mal durchlesen.
Es gilt der § 563 (2) BGB, wenn der Sohn zusammen mit der Mutter in der Wohnung gelebt hat.