Mieterhöhung?

2 Antworten

Zunächst einmal mein herzliches Beileid zum Tod Deines Mannes.

Gegen die Mieterhöhung kannst Du nur angehen, wenn sie Wucher wäre. Aber nach neun Jahren eine Mieterhöhung um gerade mal 50 EUR dürfte dieses Kriterium nicht erfüllen. Du kannst aber mal nachsehen, wie derzeit die Vergleichsmieten in Deinem Umfeld sind.

Der Keller ist Bestandteil der Mietsache. Somit geht es den Vermieter nichts an, was Du dort aufbewahrst und wie es dort aussieht. Und natürlich darfst Du Deinen Keller auch absperren. Ausnahme: die Feuerwehr hat Bedenken wegen feuergefährlicher Stoffe oder zugestellter Wege.

Ich würde Dir auf jeden Fall empfehlen, Dich an den Mieterbund zu wenden und dort Mitglied zu werden.

Zu den Motiven Deines Vermieters kann ich nichts sagen. Vielleicht will er nur nicht, dass eine Person alleine diese Wohnung bewohnt, obwohl ihm das egal sein kann.

Ob die Mieterhöhung (kalt) erlaubt ist, hängt von der bisherigen Kaltmiete ab, aber bei 50 € gehe ich stark davon aus, dass das absolut im Rahmen ist.

Ansonsten wissen wir ja nicht in welchem Zustand der Keller ist...Wieso lässt der sich denn nicht absperren?


Dilek25 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 18:25

Ich darf nicht absperren, es steht nur Gerümpel Rum, nichts verderbliches , nichts was Ungeziefer anziehen könnte außer spinnen ....

vetranooo  14.09.2024, 21:48
@Dilek25

Vielleicht darf nicht abgesperrt werden aufgrund des Brandschutzes.