Miete von besuch?
Guten Tag, ich hab eine Frage im Bezug zur Miete wenn z.b jemand kurzzeitig unterkommen würde dürfte er mir für den Aufenthalt Geld geben oder wäre das nicht rechtens bzw wäre das Miete bzw was wäre die genaue Definition?
3 Antworten
Besucher sind nicht zahlungspflichtig. Zahlt er einen geldbetrag trotzdem, dann ist das ein steuerfreies Geschenk.
Das muss man nicht definieren. Oder wenn Du es definieren musst, wäre die Frage, wozu?
Wenn Du jemandem einen Schlafplatz gegen Gebühr anbietest oder ein Zimmer, wäre das "Miete", ja.
Wenn Dich aber jemand besucht und Geld dazu gibt, würde ich das "Unkostenbeitrag" nennen.
Es kommt nicht darauf an, was Du damit machst. Das hat mit der Sache nichts zu tun.
Wenn es Dir einfach so in die Hand gedrückt wird, dann wäre das streng genommen, eine Einnahme, die Du versteuern und dem Vermieter angeben müsstest. Denn dann wäre das schon "Miete".
Ich würde einfach sagen, dass Du Lebensmittel einkaufst, der Gast will schließlich auch essen und das war sein Anteil am Einkauf.
Ich denke wenn er wirklich 2 bis 3 Wochen bei dir wohnen würde oder noch länger,könntest du auch Miete verlangen. Allerdings muss das auf der Vermieter wissen.
Also heißt das in kurzer Version wenn mir jemand 30 Euro in die Hand drückt und ich davon zu McDonald's gehe ist das ok und wäre keine z.b Untermiete oder so