Messerverbot so richtig!?

8 Antworten

Das ist bereits in großen Teilen verboten. Du darfst keine Messer in der Öffentlichkeit führen, die eine Klingenlänge über 12cm bei feststehenden Messern haben sowie Einhandmesser, die also einhändig verriegelbar sind wie Springmesser.

Nur gibt es Lücken. Klappmacheten sind nicht verboten, genauso wenig zweihändig verriegelbare Messer. Und gar nicht verriegelbare Klappmesser wie Schweizer Taschenmesser dürfen eine beliebige Klingenlänge haben.

Ich habe kein Problem damit, dass auf Veranstaltungen Messer aller Art verboten werden. Man muss ja keines mitnehmen.

“In der Öffentlichkeit“ ist aber auch eine Radtour. Wenn ich eine Pause mache und mir ein Mittagessen bereiten will, wird das ohne Messer schwierig. Als Segler brauche ich schlichtweg Messer, um im Notfall eine Leine zu kappen. Angler werden ohne Messer auch nicht glücklich und auch zum Pilze sammeln ist ein Pilzmesser sinnig.

Das Problem ist daher ein Gesetz, welches das Gewünschte erreicht. Es wäre ja auch nicht schön, wenn die Leute mit Gabeln oder Äxten aufeinander losgehen. Und Armbrüste sind erstaunlicherweise nicht verboten.

Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Weil es vollkommener Blödsinn ist. Glaubt wirklich jemand, es würde die Sicherheit verbessern, wenn ich als unbescholtener Bürger nicht mal mehr mit einem normalen Taschenmesser herumlaufen darf?

Dem Gesindel, das Messer als Waffe missbraucht und schon jetzt mit Messern herumläuft, um Leute zu töten, geht das vollkommen am Arsch vorbei.

Das ist mal wieder vorgegaukelte Sicherheit zu Lasten derer, die nichts dafür können. An der Ursache geht das vollkommen vorbei.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich für Messer und sammele Messer.
Warum sollten Messer in der Öffentlichkeit nicht allgemein verboten sein?

Ich muss nicht begründen oder verteidigen, warum man mir Rechte NICHT wegnehmen sollte.

Ich muss als Normalmensch gar nicht begründen, warum ich meine Rechte nicht künstlich eingeschränkt bekommen möchte. – Derjenige der sie mir wegnehmen will muss darlegen, dass es wirklich notwendig und in so einem Maße angemessen ist und nicht nur seiner eigenen Bequemlichkeit bei der Verringerung von Straftaten dient (die Aufgabe der Ordnungsbehörden des Staates, da sie sich auch den Schuh angezogen haben dass sie alleine dafür zuständig sind, da "alle Macht vom Staate ausgeht". – Dann müssen sie den Job auch auf die Reihe bekommen.)

Und das Fehlverhalten einiger Menschen berechtigt ihn nicht dazu, alle Bürger pauschal zu gängeln und einzuschränken. Er hat nicht das Recht, alle als "unmündige Menschen und potentielle Straftäter" zu behandeln, nur weil es ein paar idioten gibt. Seine Aufgabe ist es, dann etwas gegen die Idioten zu machen anstelle die gesamte Bevölkerung pauschal wie potentielle Straftäter zu behandeln.

Das wäre genauso als ob Du als Staat der eigenen Bequemlichkeit halber und weil es ja "Tote und Verletzte vermeidet" dem Privatbürger einfach pauschal das Recht zum selbstständigen Autofahren wegnehmen würdest, weil es dann ja leichter für die Polizei würde und "irgendwo ja auch besser für die betroffenen Menschen selber ist". Oder als ob Du Menschen den Besuch von Supermärkten untersagen würdest, weil es ja einige gibt die da auch stehlen oder ähnliches. Du kannst die Gesellschaft nicht am Verhalten der A*löcher ausrichten.

   

Und, da das hier in Deiner Frage vollkommen ausgeblendet wurde:

Wozu überhaupt die Verbote, wenn sie nicht funktionieren?

Der Attentäter in Mannheim war

  • mit einem Messer unterwegs, das er nicht in der Länge hätte führen dürfen ,
  • er war damit in einer Waffenverbotszone unterwegs, wo er es sowieso schonmal nicht hätte dabei haben dürfen und
  • wir haben deutschlandweit ein Verbot andere Menschen umzubringen.

Was genau bringt da ein weiteres Verbot, wenn er sich an alle bestehenden ohnehin nicht gehalten hat? – Eben.

Und für etwas Wirkungsloses was offensichtlich(!) nichts bringt hat der Staat kein recht seine gesetzestreuen Bürger unnötig zu gängeln, in ihren Rechten zu beschneiden und zu bevormunden.

Es gibt ganz normale und legitime Gründe, warum man ein Werkzeug (denn mehr ist ein Messer erst einmal nicht, wenn es nicht explizit als Waffe eingestuft ist) dabei haben kann. – Das muss reichen, damit man es auch darf.

Weil es durchaus Zwecke gibt, für die es hilfreich ist ein Messer mitzuführen. Ein Taschenmesser kann man immer mal gebrauchen. Und das stellt keine große Gefahr dar. Niemand der plant ein Messer als Waffe einzusetzen, führt dafür ein einfaches Taschenmesser mit.

Abgesehen davon gibt es auch viele Aktivitäten, die Messer einfach benötigen. Vor allem im Outdoor-Bereich. Da wir den öffentlichen Nahverkehr stärker ausbauen und den Individualverkehr verringern wollen, sollte man entsprechende Messer auch in der Öffentlichkeit mitführen dürfen.

Nicht Messer verletzen-töten Menschen, sondern Menschen.

Polizeigewerkschaft: Messerverbot hält Terroristen nicht ab

„Allerdings wird ein Messerverbot weder einen kriminellen, gewaltaffinen Intensivtäter, geschweige denn einen Terroristen von seinen Taten abbringen.“ 

https://www.sueddeutsche.de/panorama/waffenrecht-polizeigewerkschaft-messerverbot-haelt-terroristen-nicht-ab-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240826-930-213469

Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist der "Problemfall" am Kabinett-Tisch, will getrieben von der Aktualität mal wieder als Schnellschuss " Aktion" zeigen, was genau so kläglich endet , wie ihrer vorherigen Misserfolge./Araber

Bild zum Beitrag

Messerverbotszonen sind personell von den Sicherheitsbehörden nur stichpunktartig zu kontrollieren.

Letztendlich läuft es als Kontrollgruppe auf Racial Profiling/Araber hinaus, was auch wieder zu einem Aufschrei linker Gruppen führt, obwohl es sich um die statistische Zielgruppe handelt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat ein verschärftes Messerverbot bei öffentlichen Veranstaltungen angekündigt. Zudem werde die Regierung „ein generelles Umgangsverbot für Springmesser einführen“.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nach-solingen-regierung-kuendigt-umfassendes-messerverbot-an-19950837.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Gesetz, Messer)