Meine Gemeinde will mich nicht rückwirkend anmelden?

6 Antworten

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Dein Gewerbeamt scheint mehr bequem, als kompetent zu sein. Das erspart dir aber ein höheres Bußgeld wegen der Verspätung.

Wenn die die Anmeldung zu einem früheren Zeitpunkt nicht annehmen wollen, dann lass es. Mit dem Finanzamt hat das überhaupt nichts zu tun !

PS: Es gibt rechtlich keine Höchstgrenze für die rückwirkende Anmeldung. Das geht rein rechtlich auch über 10 Jahre rückwirkend. Natürlich wird das Bußgeld immer höher und das kann auch arge Folgen beim FA haben...

Natürlich kannst du nicht rückwirkend anmelden

Steuer ID gibt's übrigens von Finanzamt und nicht Gewerbeamt

Hast du etwas seit 13Monaten Rechnungen geschrieben ohne Steuer-ID ?

Womöglich noch mit Mehrwertsteuer ohne Vorsteuer zu bezahlen?

Dann hast du doch Steuerhinterziehung begangen

Der fehlende Gewerbeschein ist dagegen unbedeutend.

Das wäre nur eine Ordungswidrigkeit

Die Steuerhinterziehung und illegale Rechnungsstellung ist eine Straftat

aber durch die Gemeinde deren Aussage / Aktion bin ich im Schlamassel.

Falsch

Durch deine voreilige Aktion mit illegalen Rechnungen schreiben sitzt du im Schlamassel

Was soll ich tun?

Ganz schnell mit dem Finanzamt klären


Giota210  06.09.2024, 09:39

Auweiaa. Wenn ich das schon lese...

Giota210  06.09.2024, 10:13
@NackterGerd

Dass deine Antwort an zahlreichen Stellen für "Kopfschütteln" sorgt.

NackterGerd  06.09.2024, 23:42
@Giota210

Wieso

rückwirkend anmelden für über ein Jahr?

Wo soll das gehen?

Steuer ID gibt's von Finanzamt und nicht vom Gewerbeamt

Seit 13Monaten Rechnungen geschrieben ohne Steuer-ID bzw mit Mehrwertsteuer ohne Vorsteuer dafür zu bezahlen ist Steuerhinterziehung

Was denn sonst

Der fehlende Gewerbeschein ist ä nur eine Ordungswidrigkeit

Die Steuerhinterziehung und illegale Rechnungsstellung ist eine Straftat

Was davon ist denn für dich Lächerlich?

Giota210  07.09.2024, 00:00
@NackterGerd
rückwirkend anmelden für über ein Jahr?
Wo soll das gehen?

Du kannst das Gewerbe bis zu 60 Monate beim Gewerbeamt anmelden.

Steuer ID gibt's von Finanzamt und nicht vom Gewerbeamt

Die Steuer ID gibt es ganz sicherlich nicht vom Finanzamt. Es geht hier um die Steuernummer (Die braucht er. Das ist aber was anderes als die Steuer ID).

Seit 13Monaten Rechnungen geschrieben ohne Steuer-ID bzw mit Mehrwertsteuer ohne Vorsteuer dafür zu bezahlen ist Steuerhinterziehung

Hä? Es scheint, du kennst das System der Umsatzsteuer gar nicht.

Vorsteuer (ist nichts anderes als gezahlte Umsatzsteuer) zahlt er beim Einkauf bzw. wenn er Dienstleistungen von anderen Unternehmern beansprucht. Die kann man sich, wenn keine Ausschlussgründe vorliegen, vom FA wieder erstatten lassen.

Und wenn er selber Waren verkauft/Leistungen anbietet, dann muss er die Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen (sofern kein Kleinunternehmer) und sie im Rahmen von Voranmeldungen ans FA abführen.

PS: Die fehlende Steuernummer auf Rechnungen ist erstmal halb so schlimm, weil du dann den Hinweis, dass die Steuernummer nachgereicht wird, auf die Rechnungen schreiben sollst (Zumal es hierbei in erster Linie für den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger relevant ist!).

Und: Ich sehe hier nicht den leistesten Anhaltspunkt, warum das eine Steuerhinterziehung sein soll... Der FS gibt doch seine Steuererklärungen ab (vorausgesetzt, er macht sie korrekt und ohne bewusste falsche/fehlende Angaben - Das wollen wir hier aber mal nicht unterstellen).

So viel zum Thema, dass deine Antwort nicht richtig ist.

NackterGerd  07.09.2024, 12:16
@Giota210

Offensichtlich habe ich mich unklar ausgedrückt

Wenn du Rechnungen schreibst MIT Mehrwertsteuer musst du diese natürlich an das Finanzamt abführen.

Und das passiert doch mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung und damit mit der Vorsteuerabrechnung

Rechnung ohne Mehrwertsteuer stellen geht aber doch nur wenn man vom Finanzamt von der Vorsteuer auch befreit wurde

Und ich bin hier natürlich davon ausgegangen das der Fragesteller der das Gewerbe nicht angemeldet hatte die Rechnung nicht ordnungsgemäß bezüglich Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) gestellt hat.

Die Anmeldung beim Finanzamt musst doch vorher passieren und es kann dort doch nicht nachträglich die Befreiung beantragt werden und auch nachträglich nicht die Rechnungen gerade gezogen werden.

Wenn alles korrekt ist und die Umsatzsteuer natürlich rechtzeitig abgeführt wurde, wäre es natürlich keine Steuerhinterziehung

Du kannst das Gewerbe bis zu 60 Monate beim Gewerbeamt anmelden

Hast du dafür auch einen rechtlich gültigen Nachweis

Eigentlich bekommst du bei so langer Zeit eher ein Bußgeld als eine nachträgliche Anerkennung und Anmeldung

MahnungWarnung 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 09:14

Ich habe Rechnungen ohne Mehrwertsteuer geschrieben da die bei mir unter privater Arbeit handelt und dadurch die Berechnung der Umsatzsteuer nach Paragraf 19 UStG (der Kleinunternehmenregelung) entfällt. Ist die rechung falsch geschrieben worden?

NackterGerd  06.09.2024, 09:27
@MahnungWarnung
Ich habe Rechnungen ohne Mehrwertsteuer geschrieben da die bei mir unter privater Arbeit handelt und dadurch die Berechnung der Umsatzsteuer nach Paragraf 19 UStG (der Kleinunternehmenregelung) entfällt. Ist die rechung falsch geschrieben worden?

Natürlich

Wie kommst du auf Private Arbeit

Du redest doch von Nebengewerbe und nicht von Nachbarschaftshilfe

Und du redest von Kleinunternehmerregelung

Ja das gibt es auf Antrag

Hast du diese Ausnahmegenehmigung denn beim Finanzamt beantragt?

Wenn nein - hast du auch keine

Wenn ja - hättest du ja deine Steuer-ID

Und natürlich hättest du deine Rechnung auch mit dem entsprechenden Vermerk stellen müssen

Natürlich ist diese Ausnahmeregel auch nur eine Zeitbegrenzte Sache

Und hat auch Nachteile, da du deine Kosten nicht bei der Vorsteuer geltend machen kannst.

Offensichtlich hast du keinen Plan was du tust und was ein Gewerbe ist.

Erst recht nicht was Kleinunternehmerregelung ist.

Ich empfehle dir dich schnellstens schlau zu machen

Und kläre erstmal was Privat und was Gewerblich ist.

Du wirfst ja alles komplett durcheinander

Bei sowas geht es ja aber glücklicherweise nicht darum wer sich gerade wie fühlt, sondern alle haben ihre Rechte und Pflichten, gemäß den Gesetzen und Verordnungen in diesem Land, zu erfüllen.
ich würde dir übrigens nicht empfehlen dich auf Sachen aus dem Net zu beziehen die du nicht irgendwie selber mal nach-recherchiert hast.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Selbstständiger IT-Dienstleister

Das Gewerbe hat keine ID. Und wenn (die sog. Wirtschafts-ID) in Zukuft kommt, dann vom Finanzamt und nicht vom Gewerbeamt.

Solange das Finanzamt den tatsächlichen Beginn kennt bekommst du mit denen kein Problem. Das Anmeldedatum ist nicht bindend.

Es ist rechtlich gesehen übrigens nicht vorgesehen, rückwirkend anzumelden. Das macht man nur aus Praktikabilitätsgründen. Sei froh dass man dir kein Bußgeld verhängt

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!

NackterGerd  06.09.2024, 09:30

Er schreibt ja Steuer-ID

Und die gibt's natürlich

Aber natürlich vom Finanzamt

Wirtschafts-ID kenne ich nicht, würde aber vermuten die braucht er erstmal nicht.

Die Steuer-ID fürs Finanzamt und seine ordentliche Rechnungsstellung reicht wohl

iF3lix  06.09.2024, 12:12
@NackterGerd

Die Steuer-ID hat er aber egal was mit seinem Gewerbe los ist. Jeder bekommt eine Steuer-ID noch bevor er das erste mal eine Steuererklärung abgeben muss

Ich denke du sprichst wohl von der Steuernummer; das ist was ganz anderes. Die sollte er aber auch schon haben; er hat ja gesagt er habe schon eine Steuererklärung abgegeben

NackterGerd  06.09.2024, 13:01
@iF3lix

Ok

Genauer heißt es UStID

Firmenneugründung
Bei einer Firmenneugründung kann die Erteilung einer USt-IdNr. direkt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Neugegründete Unternehmen übermitteln den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an ihr zuständiges Finanzamt. In diesem ist für die Beantragung der USt-IdNr. ein entsprechendes Feld anzukreuzen. Dieser Antrag wird automatisiert vom Finanzamt an das BZSt weitergeleitet und bearbeitet.

Die meinte ich - und die bekommt er vom Finanzamt

Die meinst du wohl mit Wirtschafts-ID

Ob er diese wirklich braucht weiß ich natürlich auch nicht - da er ja nicht genau schreibt wass er treibt

iF3lix  06.09.2024, 13:04
@NackterGerd

Ne die Wirtschafts-ID ist tats. noch was anderes (wir haben echt zu viele verschiedene Nummern ^^). Für die USt-ID ist die Gewerbeanmeldung aber auch irrelevant. Auch die bekommt er schon wenn er dem FA das Gewerbe anzeigt und sie beantragt.

Du musst das Gewerbe zu dem Zeitpunkt anzeigen, wo du die gewerbliche Tätigkeit begonnen hast. Wenn du das bisher nicht gemacht hast, muss du das nachholen und rückwirkend anzeigen . Die Anzeige werden sie dann bei der Gemeinde eigentlich auch annehmen müssen. Dann fällt aber wahrscheinlich ein Bußgeld an . Es gibt in der Hinsicht keine Fristenregelung, auch wenn der Beginn der Gewerbetätigkeit 10 Jahre zurückliegt, muss das Gewerbe 10 Jahre rückwirkend angezeigt werden.

War vielleicht auch gut gemeint vom Sachbearbeiter, dass er das zum 01.01.2024 datiert hat ohne Bußgeld.

Wenn sie die Anzeige erst zum 01.01.2024 annehmen , bekommst du eventuell Probleme mit dem Finanzamt , denn das Gewerbeamt teilt dem Finanzamt die Anzeige ja mit. Aber Gewerbeanzeige und Anzeige beim Finanzamt sind zwei grundsätzlich verschiedene Tatbestände , die du mit dem jeweiligen Amt regeln musst.