Meine Ehefrau hat Schulden, muss ich als Ehemann trotzdem auch dafür haften?
Können die auch beim ehemann eine kontopfändung durchführen?
4 Antworten
Können die auch beim ehemann eine kontopfändung durchführen?
Nur für den Fall eines gemeinsamen Kontos. Sonst muss der Titel auch auf den Ehepartner zusätzlich lauten.
Grundsätzlich haftet in Deutschland jeder Ehepartner nur für seine eigenen Schulden. Das bedeutet, dass du als Ehemann nicht automatisch für die Schulden deiner Ehefrau haftest, es sei denn, ihr habt die Schulden gemeinsam aufgenommen oder es handelt sich um Verbindlichkeiten zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie gemäß § 1357 BGB.
Dein Konto kann nur dann gepfändet werden, wenn du selbst Schulden hast oder wenn nachgewiesen wird, dass dein Einkommen auf das Konto deiner Ehefrau überwiesen wird, um eine Pfändung zu umgehen. Grundsätzlich sind das Einkommen und das Vermögen des Ehepartners vor Gläubigerzugriff geschützt.
Es gibt hier User die behaupten dass man dann eine künstliche KI hergenommen hat wenn man ausführliche Antworten schreibt die komplex ist
Nur weil bestimmte User sich nicht auskennen und nicht mehr drauf haben als Ihre kindischen Fragen zu stellen.
Ist mein Penis groß genug? ...
So kindisch...
Die melden das dann bekomme ich von
War Raoul ZanzaraUsermod
Hallo chattemitmir,
uns ist aufgefallen, dass Du für einige Deiner letzten Antworten auf eine KI-basierte Intelligenz zurückgegriffen hast.
Da gutefrage vom Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen menschlichen Nutzern lebt, würden wir Dich bitten, Deine Antworten künftig wieder eigenständig zu verfassen. Die Community freut sich sicherlich darauf, wenn Du dieser schon bald mit Deinen ganz persönlichen Antworten weiterhilfst.
Danke Dir & liebe Grüße
Raoul (UserModerator bei gutefrage)
So eine lüge und falsche Unterstellung.
https://www.gutefrage.net/frage/anonym-bei-whatsapp#answer-562304068
also Deine Antwort erweckt bei mir nicht den Eindruck als wäre KI daran beteiligt. Vllt. sollten diese Leute nicht fragen: "ist mein Penis groß genug" sondern "Ist mein Hirn groß genug"
Solange nicht per Ehevertrag Gütergemeinschaft besteht, hat jeder Ehegatte eigenes Vermögen und haftet grundsätzlich jeder Ehegatten selbst für seine Schulden.
Ausnahme sind sog. "Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs" (§ 1357 BGB) und natürlich gemeinsam eingegangene Verbindlichkeiten.
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft können lediglich bei Scheidung oder Tod des verschuldeten Ehegatten Schulden vererbt bzw. aufgeteilt werden.
Ausnahme sind sog. "Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs" (§ 1357 BGB) und natürlich gemeinsam eingegangene Verbindlichkeiten.
Es lässt jedoch nicht Titel gegen die Frau vom Konto des Mannes vollziehen, sondern der Titel müsste dann bereits auf beide laufen. Anders bei Sachpfändung in der gemeinsamen Wohnung, aber das ist eine vollkommen andere Sache.
Deine "Haftung" hängt meiner Kenntnis nach vom Gütersstand der Ehe ab.
Betreffs Kontopfändung: unter Umständen.
das stimmt; ergänzend dazu: wenn der Lohn auf das Konto der Ehefrau geht, um eine Pfändung zu umgehen, dann wird bei der Ehefrau der Auszahlungsanspruch des Ehemanns gepfändet und das kann ganz bitter werden, weil dann der ganze Betrag weg ist ohne irgendeine -Berücksichtigung von Pfändungsgrenzen. Das Konto der Ehefrau bleibt im übrigen von einer Pfändung verschont.