Meine brüste wiegen viel zu viel für mein alter/ gewicht und größe, was tun?
Also ich bin 17 jahre, bin knapp 1,60cm und wiege ungefähr 80 kg und meine brüste wiegen auch ca 10kg. Ich habe körbchengrösse H und einen umfang von 75-80.
Ich habe so unglaubliche schmerzen, rückenprobleme und ich habe es generell schwer im alltag:
ich kann mir meine schnürrsenkel nur mit mühe zu machen im stehen, ich brauche immer eine bank oder eine erhöreung damit ich an meine füße komme, ivh rutsche auch immer in der schule von den tischen weg wenn ich anfange zu schreiben und ich kann meinem freund oder meiner mutter keine richtige umarmung geben weil da so viel vorne bei mir ist, alles was die andere spüren sind meike unfassbar großen brüste..
An wen kann ich mich wenden damit ich mir so schnell wie möglich irgendwie helfen lassen kann, ich kann diese last nicht mehr ertragen.. ich erhoffe auf eine brustverkleinerung die aufgrund meiner physischen und psychischen sowie gesundheitlichen problemen bezahlt werden kann von meiner krankenkasse.
Ich danke im voraus and die leute die mir helfen möchten..
4 Antworten
Dann lasse Dich von eurer Krankenkasse/dem medizinischen Dienst beraten.
Vermutlich sind mehrere Besuche beim Therapeuten/Psychiater notwendig, damit Du ein Attest in der Hand hast, welches bestätigt, dass Du darunter leidest.
Ist Dein Knochenbau bereits angegriffen/erkrankt, dann reicht vielleicht auch ein Besuch beim Hausarzt, der Dir das dann per Attest bestätigt.
Aber als erstest würde ich mir einen Termin bei eurer Krankenkasse holen. Die sehen dann ja auch, was Du meinst!
Dir alles Gute und viel Erfolg!
Beim Gyn oder HA einfach Problem schildern. Gerade die HA sind ja auch dazu da zu beraten und zum RICHTIGEN Facharzt zu delegieren.
Geh zu deinem Frauenarzt und schildere ihm die Probleme.. bei sehr starken Schmerzen kann man sich die Brust verkleinern lassen und das wird auch von der Krankenkasse ganz oder teilweise übernommen
die kasen zahlen schon lange keine brustverkleinerungen mehr.wie das mit entsprechenden voruntersuchungen bzw. beurteilungen ausieht weiss ich nicht .abe r einfach wird das nicht!
Also hast du keine Ahnung.. dass man dafür Untersuchungen und Schreiben vom Arzt braucht, sollte klar sein
hast du denn bereits so eine op machen lassen ? oder jemand aus deiner famiie ?
troztzdem zahlt nicht jede kasse ,die aok zahlte nichts bei meiner zweiten tochter
Doch auch, die aok zahlt wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
und ja, eine Freundin hat das machen lassen ... sie war 154 cm groß ,hatte körbechengröße E und extreme Rückenschmerzen
dann muss sich einiges geändert haben denn klarerweise haben beide meiner töchter und auch ich selber starke rückenschmerzen gehabt
na dann such dir erst mal deinen hausarzt auf , und der soll dich weiterleiten ,wenn es wirklich so schlimm ist.aber sei dir bewusst, heute zahlt KEINE kasse mehr eine brustverkleinerung ,das ist schon lange vorbei .viel .mit dementsprechender beurteilung , aber da bin ich nicht sicher.
Blödsinn, sorry!
Wenn medizinisch notwendig, was man ggfls. mit einem Attest nachweisen muss, zahlen das fast alle KV nicht gerne, aber zahlen müssen diese!
Entscheidend dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen eine Brustverkleinerung bezahlen, ist ein bestimmtes Verhältnis des Brustgewichts zum Körpergewicht: Wiegt die Brust so viel wie zwei Prozent des Körpergewichts oder mehr, werden die Kosten für die Operation in der Regel übernommen.
Eine weitere Voraussetzung sind Schmerzen am Brustansatz. Das Symptom tritt dort auf, wo die Brust am Brustkorb festgewachsen ist. Schnelle Bewegungen führen zu einem Reißen an der Brustwand und zu starken Schmerzen.
die müssen gar nichts und mit einem attest ist da gar nichts getan da gehört ne menge mehr untersuchungen dazu .hab selber so eine op 1979 machen lassen,da wurde es bezahlt ,anstandslos, und ich hate nur C körbchen .meine tochter hatte F und ihre wurde nur nach mehrfachen voruntersuchungen übernommen.(1999) meine zweite tochter ebenfalls grösse F , musste bzw sollte selber zahlen .(2000)was sie aber nich t konnte
das heisst gar nichts ,die kassen haben unterschiedliche voraussetzungen und gesetzlichkeiten
richtig... sie soll sich einfach mal bei ihrer kasse informieren
NEIN