Mein Vater hat meine Vermieterin während der Besichtigung meiner Wohnung beleidigt und sie rausgeworfen…?

2 Antworten

1. hat dein vater gut gemacht!

2. ihr müsst die vermieterin NICHT in die wohnung lassen und fremde leute schonmal auch gar nicht!

3. da ihr die wohnung nicht gekündigt habt und auch die vermieterin euch nicht gekündigt hat, gibt's für die vermieterin absolut keinen anlass die wohnung zu inserieren. was nicht schriftlich geschieht, is auch nicht beweisbar und deshalb isses egal ob ihr der vermieterin gesagt habt, dass ihr vorhabt zu kündigen zumal ein vorhaben zu äußern nicht gleichzusetzen ist wie in die tat zu schreiten.

die vermieterin kann eine wohnungsräumungsklage einbringen oder das mietverhältnis kündigen, aber ob das wirklich so einfach ist für sie - da bin ich mir nicht sicher.


Na ich hoffe, sie wird euch nun nicht wegen Eigenbedarf kündigen.


Gerhart  08.09.2024, 07:28

Angesichts der vielen Mietinteressenten, die mit der Vermieterin in die Wohnung wollten aber nicht nahe Verwandte der Vermieterin waren oder sind, ist dieser Kündigungsgrund einfach suspekt.

AljonaK777 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 20:41

Es sind mehr als 2 Wohnungen