Mehr Arbeitszeit?
Moin,
Mein Lagerleiter hat (aufgrund vom Hohen Aufkommen bei uns) die Arbeitszeiten verlängert um 1h. Das heißt dass wir Nach dem eigentlichen Feierabend noch 1h mehr Arbeiten müssen und das die Ganze Woche....darf er das so überhaupt entscheiden?
2 Antworten
Das ist angeordnete Mehrarbeit. Solang es insgesamt weniger als 10 Stunden Arbeitszeit pro Tag sind und keine arbeitsvertraglichen Regelungen dagegen sprechen, darf er das, ja! Aber natürlich muss diese zusätzliche Zeit entweder bezahlt werden oder ihr müsst wann anders dafür früher gehen oder frei bekommen.
darf er das, ja
Das ist so pauschal nicht richtig.
Der Arbeitnehmer muss der Anordnung von Überstunden aber nur folgen, wenn
- er sich vertraglich zur Leistung von betrieblich notwendigen Überstunden verpflichtet hat,
- ein Betriebsrat diesen Überstunden zugestimmt hat,
- sie rechtzeitig (mit 4 Tagen Vorlauf) angekündigt wurden oder
- bei einmal Notfall die besondere Treupflicht dem Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmer dazu verpflichtet.
Ohne diese Voraussetzungen muss kein Arbeitnehmer angeordnete Überstunden leisten.
Ja, und diese Überstunden kannst du dann später "abfeiern", also eher gehen oder vielleicht auch mal ganze Tage frei machen. Ist doch völlig okay so, oder?
Kommt drauf an was im Arbeitsvertrag steht
Auch ohne vertragliche Verpflichtung müssen wegen betrieblicher Notwendigkeit angeordnete Überstunden geleistet werden, wenn ein Betriebsrat (sofern vorhanden selbstverständlich) ihnen zugestimmt hat oder wenn bei einmal Notfall die besondere Treupflicht dem Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmer dazu verpflichtet.
Habe Zeit von 7:30 - 16:30 und soll immer bis 17:30 bleiben benomme nur Überstunden nichts bezahlt oder so