Mann will die Scheidung wer muss zahlen?

3 Antworten

kosten werden immer hälftig gezahlt. dazu kommen dann noch kosten für deinen anwalt.

was du willst interessiert niemanden. du hast schwere psychische störungen und deinem ex ist es nicht zuzumuten weiter mit dir zusammen zu bleiben. eventuell bekommt er aufgrund deiner aggressionen eine härtefallscheidung hin, damit er dich recht zügig los ist.

weiterhin will er ja das kind und das sorgerecht, somit werden hohe kosten auf dich zukommen: gerichtskosten, seine anwaltskosten, unterhaltskosten etc. weiterhin solltest du dir jetzt schon anfangen hilfe zu suchen: therapieplatz in einer psychiatrie, therapeut, einrichtung für psychisch kranke... damit du eventuell auch mal irgendwann mal das kind sehen darfst.

Gerichtskosten immer beide zur Hälfte. Anwaltskosten jeder seine Eigenen (außer es wird anders vereinbart). Nur derjenige, der die Scheidung will, muss einen Anwalt beauftragen. Wenn ihr euch vorher einigen könnt und du auf einen Anwalt verzichten kannst, wird es wesentlich billiger. Gerichts- und Anwaltskosten berechnen sich nach dem Streitwert, der auf 3x (Summe der Nettoeinkommen) basiert, dazu kommen noch Zuschläge für Versorgungsausgleich, Vermögen, etc. Es gibt online Rechner für eine grobe Abschätzung.

Über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.