Lohn auszahlen nach Kündigung?

3 Antworten

Hattest du denn alle Unterlagen wie Arbeitszeitnachweise vollständig ausgefüllt? Hast du eine Bescheinigung über deinen Krankenhausaufenthalt abgegeben oder zugeschickt? Hast du alle Arbeitsmittel wie Schlüssel, Kleidung und so weiter ordnungsgemäß zurückgegeben? Oder ist da noch was offen?

All das sind entscheidende Faktoren, um ein Arbeitsverhältnis sauber abschließen zu können. Wenn dort also noch was fehlt, kann die Forderung nach dem Vorbeikommen durchaus damit im Zusammenhang stehen, dass das erst noch erledigt werden soll, bevor deine finale Gehaltsabrechnung gemacht und das Gehalt ausgezahlt werden kann.


Laraaapk 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 08:37

Nein es war alles abgegeben, oder eher gesagt, hatte nichts habe es immer dort gelassen ( die Schürze .) .

HappyMe1984  25.09.2024, 08:38
@Laraaapk

Und dein Arbeitszeitnachweis? Die Bescheinigung, dass du krank warst?

Laraaapk 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 08:38
@HappyMe1984

ich war nie krank, das war ja alles nach der Kündigung. Und nach der Kündigung kam nie mein Geld .

HappyMe1984  25.09.2024, 08:40
@Laraaapk

Du hast bei einer Kündigung immer noch eine Kündigungsfrist! Während einer vereinbarten Probezeit in der Regel 2 Wochen, außerhalb der Probezeit per Gesetz 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Und während dieser Frist musst du weiterhin arbeiten gehen - oder eben nachweisen, dass du wegen einer Erkrankung nicht arbeiten gehen konntest!

Normal wird Lohn überweisen und nicht bar ausgezahlt. Zudem gibt es eine ordentliche Abrechnung darüber.


Laraaapk 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 08:35

Das ist jetzt schon 3 Monate her oder so , bis heute kam nie Geld an. Es geht mir nur darum, ob ich echt noch persönlich vorbei kommen MUSS um an mein Geld zu kommen. Oder kann ich ihr schreiben das ich nicht mehr vorbei kommen will, nur das Geld haben will??

Wäre das möglich?

Dir wird die Gehaltsabrechnung zugeschickt und das Gehalt auf dein Konto überwiesen.