Hallo,
nachdem ich im Mai 2015 einen Antrag auf Wohngeld stellte, und für einen Zeitraum von 3 Monaten Kontoauszüge angefordert wurden, haben wir nach 5 direkt beantworteten Briefen zu diesen Auszügen nach 9 Monaten Bearbeitungszeit eine neue (!) Anforderung von Kontoauszügen aus dem Zeitraum von
01.11.14-28.02.15 bis (den März April Mai hatte er schon) 01.06.2015-31-10.2015.
Ich habe gelesen, dass das Wohngeld Amt bis zu 6 Monate rückwirkend nachfordern kann (also Mai minus 6 Monate) Darf es auch die Kontoauszüge nach dem Antrag anfordern?
Wir werden in der Hinsicht offensichtlich schikaniert. Nicht nur das uns fantasiefixkostenvon unserem monatlichen "freien" Einkommen abgerechnet werden (Wertverlust eines Neuwagens auf ein 10 Jahre altes Auto z.B.) nur um zu begründen, dass unser "freies" Geld nicht über die Grundversorgung kommt und somit unser Anspruch nicht plausibel ist.
Darf man es so offensichtlich hinauszögern?
9 Monate nun her und jetzt geht der ganze Mist von vorn los? und diesmal keine 3 Monate sondern 8 Monate Kontoauszugszeitraum?
Beim Anwalt war ich schon - er meint, ohne Bescheid kann er nichts machen (wirds deswegen hinausgezögert?) Dienstaufsichtsbeschwerde auch schon raus - nichts gebracht.
Ich fühle mich machtlos, ich kann kaum noch schlafen, muss an diese Ungerechtigkeit die ganze Zeit denken, zitter Innerlich. Kann doch nicht sein dass man gegen diese Beamtenwillkür nichts tun kann?