Kündigungsfrist bei Firma unter 20 Mitarbeitern?
Hallo, ich arbeite seit Januar 2014 in einem Unternehmen unter 20 Mitarbeitern. Wie ist die Kündigungsfrist? Ich habe gelesen 4 Wochen zum Monatsende, allerdings steht etwas im Vertrag woraus auch 4 Monate entstehen können. Allerdings habe ich gelesen das es bei kleinen Firmen nicht gilt, bzw. Nur wenn der Arbeitgeber kündigt. Wer kann mir helfen? Folgender Ausschnitt aus dem Vertrag:
"Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer"
2 Antworten
Folgender Ausschnitt aus dem Vertrag:
"Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer"
Das bedeutet, dass Deine Kündigungsfrist vier Monate zum Monatsende beträgt, da Du länger als 10 Jahre im Betrieb bist.
Ob im Betrieb fünf, zehn oder 500 MA arbeiten, spielt für die Kündigungsfrist keine Rolle. Maßgebend sind die geltenden Vereinbarungen.
Die vier Wochen die Du gelesen hast gelten, wenn die gesetzliche Regelung nach § 622 Abs. 1 greift. Dann kann man mit der Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats kündigen.
Die Regelung in Deinem Arbeitsvertrag ist legitim. Es darf vereinbart werden, dass ein AN die gleiche Frist hat wie ein AG. Es geht nur nicht, dass für den AN längere Fristen als für den AG gelten.
Genau so ist es.
Die gesetzliche Regelung nach § 622 Abs 1 BGB mit der Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats greift, wenn es im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag keine anderen Regelungen gibt.
Die Regelung in Deinem Arbeitsvertrag ist legitim.
Wenn Du früher gehen möchtest, solltest Du Deinen AG nach einem Aufhebungsvertrag fragen.
Es gibt immer wieder AG die damit einverstanden sind, weil sie wissen dass AN die "gezwungenermaßen" noch im Betrieb sind nur noch "Dienst nach Vorschrift" machen und sich ja innerlich schon verabschiedet haben.
Ein Aufhebungsvertrag kann zu jedem beliebigen Termin geschlossen werden.
Das bedeutet, dass auch fuer den Arbeitnehmer die nach Dauer der Betriebszugehoerigkeit gestaffelten (laengeren) Fristen des BGB § 622 Abs. 2 gelten. Sollte das Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag mit noch laengeren Fristen unterliegen, gelten diese.
Die Anzahl der Mitarbeiter hat auf die Wirksamkeit dieser Vereinbarung keinen Einfluss.
Hallo, danke für die Info. Also im klartext sind hier die 4 Monate korrekt?
Da du schon laenger als 10 Jahre im Betrieb bist und die Anwendung des § 622 Abs. 2 BGB auch fuer den Arbeitnehmer vereinbart wurde, betraegt deine Kuendigungsfrist zur Zeit 4 Monate zum Monatsende (sofern dein Arbeitsverhaeltnis keinem anders lautenden Tarifvertrag unterliegt).
Also die gesetzliche Regelung greift nicht weil etwas darüber im Vertrag steht, korrekt? Also in meinem Fall vier Monate.