Kündigung TVöD 1.12.?
Hallo
Ist es möglich das Arbeitsverhältnis mit einer Aufhebung zum 1.12. zu beenden. Die neue Stelle würde am 02.12. starten.
Wie verhält sich der TVöD in Bezug aufs Weihnachtsgeld in diesem Fall?
LG
3 Antworten
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wird, gilt Paragraph 20 Abs. 1 TVöD: Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
In einem Aufhebungsvertrag kann im Gegensatz zu einer Kündigung alles vereinbart werden mit dem beide Vertragsunterzeichner einverstanden sind.
Die Wahrscheinlichkeit, dass der AG im öffentlichen Dienst den letzten Arbeitstag freiwillig für einen Sonntag vereinbart - scheint mir relativ gering, aber fragen kostet nichts.
Die neue Stelle würde am.02.12. starten
Geht ja dann nicht auf.
Wenn du ordentlich zum 31.12.kündigen könntest (weil dein neuer Vertrag evtl .erst am 01.Januar beginnt)- warum dann eine Aufhebung in Erwägung ziehen?
Na die nächste Möglichkeit wäre der 15.12. oder eben zum regulären Ende am 31.12.