Kündigung TVöD 1.12.?

3 Antworten

Soweit nicht etwas anderes vereinbart wird, gilt Paragraph 20 Abs. 1 TVöD: Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. 

In einem Aufhebungsvertrag kann im Gegensatz zu einer Kündigung alles vereinbart werden mit dem beide Vertragsunterzeichner einverstanden sind.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der AG im öffentlichen Dienst den letzten Arbeitstag freiwillig für einen Sonntag vereinbart - scheint mir relativ gering, aber fragen kostet nichts.


SusanneSorge 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 19:52

Na die nächste Möglichkeit wäre der 15.12. oder eben zum regulären Ende am 31.12.

kabbes69  16.09.2024, 20:25
@SusanneSorge
Die neue Stelle würde am.02.12. starten

Geht ja dann nicht auf.

Wenn du ordentlich zum 31.12.kündigen könntest (weil dein neuer Vertrag evtl .erst am 01.Januar beginnt)- warum dann eine Aufhebung in Erwägung ziehen?