Kündigung in der Schwangerschaft?

Isuzu189  19.09.2024, 18:28

Was stand denn als offizieller Kündigungsgrund drinnen?

Christian0493 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 18:36

Gar keiner nur eine ordentliche Kündigung zum nächst möglichen Zeitpunkt

5 Antworten

Innerhalb von 3 Wochen ab Zugang des Kuendigungsschreibens Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Anwalt ist nicht noetig und deine Freundin muesste ihn auch dann selbst bezahlen, wenn sie die Klage gewinnt. Also besser ohne Anwalt!

Wichtig ist jedoch die Einhaltung der Dreiwochenfrist.

Nein, die Kündigung ist unzulässig. ich würde zunächst in der Firma darauf hinweisen, aber auf jeden Fall direkt zu einem Anwalt und Kündigungsschutzklage vorbereiten lassen. Dafür keine Zeit verlieren, denn die Frist läuft.

Von Experte Kugelflitz bestätigt

Sofort Kündigungsschutzklage einreichen, egal was der Kündigungsgrund war. Sie hat da nur ein minimal kurzes Zeitfenster, dass sie nicht versäumen darf.

Und den Rest sollen Anwälte klären.

Aber Interessehalber : Was war der Kündigungsgrund? (wenn sie jetzt geklaut hätte sähs natürlich anders aus. Oder der gesamte Betrieb insolvent ist)


Christian0493 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 18:23

Nein weder noch.sie hat sich nichts zu Schulden kommen lassen halt nur Krank wegen dem Symptomen die in einer Schwangerschaft üblich sind.

Isuzu189  19.09.2024, 18:28
@Christian0493

Hat aber ihre AU(s) wenn denn notwendig immer fristgerecht etc. eingereicht und sich ordentlich krank gemeldet? Wenn ja sehe ich sehr schlechte Karten für den Arbeitgeber (und selbst wenn nein, hätte der AG noch zusätzliche Schritte im Hintergrund in die Wege leiten müssen um die Kündigung rechtswirksam zu machen - die er mit hoher Sicherheit nicht getan hat)

Christian0493 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 18:33
@Isuzu189

@Isuzu189 ja es ist alles immer fristgerecht abgegeben. Die AU's direkt abgegeben und natürlich auch über Krankenkasse zum AG geschickt. Es kam halt nach der Bestätigung der Schwangerschaft sofort die Kündigung.

Nope, während der Schwangerschaft besteht Kündigungsschutz. Ausnahme gibt's nur bei wirklich schweren Vertrauensverletzungen, Betriebsschließung oder wenn sonst die Insolvenz des Unternehmens droht.

Wenn keiner dieser Gründe gegeben ist, ist die Kündigung nicht rechtens.

Achtung, man hat nur begrenzt Zeit für eine Kündigungsschutzklage! Also wenn du vorher nochmal mit deinem Arbeitgeber reden willst, muss das sehr schnell passieren.

Deutschland? Ist nicht rechtens, solange sie nicht klaut.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.

abfrank  19.09.2024, 18:23

Selbst wenn sie klaut.

Kugelflitz  19.09.2024, 18:27
@abfrank

Nein, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN gestört ist, kann gekündigt werden. Zwar nicht „mal eben so“, aber es ist möglich.