Kündigung Arbeitgeber, Aufhebungsvertrag kriege ich nicht, Kündigung soll zum 31.10.2024 datiert werden?

2 Antworten

Ich habe meine Kündigung Ende August abgegeben.

OK. Dann endet dein Vertrag am 30.11.24.

Den Aufhebungsvertrag habe ich abgelehnt, da ich noch Urlaubstage habe.

Ich verstehe nicht, warum du das gemacht hast, obwohl du einen Aufhebungsvertrag wolltest. Ist doch kein Problem noch Urlaubstage zu haben. Die hättest du dann ja bis zum 30.09. nehmen können und wenn das nicht möglich wäre und mehr Urlaubstage als Restarbeitstage übrig wären, dann hättest du die übrigen Tage ausgezahlt bekommen.

Er hat gesagt, ich solle eine Kündigung zum 31.10.2024 schreiben

Kannst du machen. Ich würde es aber nicht Kündigung nennen, denn du hast ja bereits gekündigt und willst ja nicht erneut mit neuer Frist kündigen, sondern Aufhebungsvertrag. Ich weiß allerdings tatsächlich nicht genau, ob eine erneute Kündigung die ursprüngliche automatisch aufheben kann. Dennoch würde ich es bei der Begrifflichkeit des Aufhebungsvertrages belassen.

die er mir bestätigen würden, wenn meine Leistung "besser" wird und ich nicht davor krank werde

Ob er sich daran auch hält? Bliebe abzuwarten. Eine andere Chance vor dem 30.11.24 rauszukommen, hast du aber sowieso nicht (von unschönen Dingen mal abgesehen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden).


Travel2 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 09:15

Ich bin bis zum 4. Oktober im Urlaub. Das heißt ich müsste mich bis ende Oktober Arbeitslos melden, bis ich auf meiner neuen Arbeit anfangen könnte. Warum sollte ich den Aufhebungsvertrag annehmen?

Callidus89  16.09.2024, 10:55
@Travel2

Ich wollte ersteinmal darauf hinaus, dass es doch für deine Entscheidung den Aufhebungsvertrag anzunehmen oder nicht, völlig egal ist, bis wann du noch Urlaub hast.

Warum sollte ich den Aufhebungsvertrag annehmen?

Gründe dafür wären aus meiner Sicht folgende:

  • Um ein anderes Arbaitsverhältnis vor dem 30.11.24 annehmen zu können.
  • Weil man schnellstmöglich beim jetzigen AG weg will, weil z. B. das Arbeitsklima sehr unangenehm ist.
  • Man möchte mehr Freizeit vor Beginn der neuen Tätigkeit haben.

Gründe dagegen:

  • Man möchte in der Übergangszeit nicht auf das Einkommen verzichten, weil man kein ALG1 bekommt und der neue Job erst später beginnt.
  • Man macht seine Arbeit einfach gerne und will es vernünftig abschließen, bzw. den AG nicht im Stich lassen und eine bestmögliche Übergabe machen.

Arbeitslos melden muss man sich übrigens nicht. Das ist nur der Fall, wenn du auch ALG1 beziehen willst (was ggf. eh erst nach einer Sperrzeit möglich ist). Nur als Hinweis: Wenn man sich denn meldet, sollte man das tun, sobald die Arbeitslosigkeit absehbar ist. In deinem Falle also eigentlich zusammen mit der ursprünglichen Kündigung.

Ich habe meine Kündigung Ende August abgegeben.

Dann bis Du zum Ende November raus.

Soll ich die Kündigung zum 31.10.2024 schreiben

Wäre nicht wirksam, und das, was der Arbeitgeber erzählt, ist Quatsch.

Entweder läßt er sich ein früheres Vertragsende ein oder eben nicht.

bis zum 31.11. meine Zeit hier absetzen?

Wirst Du nach aktuellem Stand müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Travel2 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 08:26

Genau. Ich wäre ende November raus. Eben. Ich habe die Frist ja eingehalten, dass ich 3 Monate zum Monatsende kündigen soll. Jetzt soll ich diese vorziehen? Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, was hier richtig und falsch ist

DasOrakel  16.09.2024, 08:27
@Travel2
Jetzt soll ich diese vorziehen?

Kannst Du nicht.

Lies meine Anwort noch mal genau :)

Travel2 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 08:29
@DasOrakel

Ja, laut ihm soll das gehen. Ich soll mir anschauen, wie viele Urlaubstage ich noch habe und die Kündigung schreiben. :-)